Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 26 / 21.06.2004
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Bert Schulz

Deutschland ist ein Einwanderungsland

Kompromiss über Zuwanderungsgesetz

Vier Jahre dauerte die Suche nach einem Kompromiss. Am 17. Juni verkündeten Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), Saarlands Regierungschef Peter Müller (CDU) und Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) gemeinsam den Erfolg: Deutschland bekommt ein Zuwanderungsgesetz. Es soll den Zuzug von qualifizierten Fachkräften regeln, die Integration von Ausländern fördern und das Flüchtlingsrecht reformieren. Möglich wurde der Kompromiss letztlich durch die Zusage der Bundesregierung, für Sprachkurse bis 2010 fast 1,5 Milliarden Euro bereitzustellen. Noch vor der Sommerpause wollen Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden. Die Zustimmung gilt bis auf wenige Ausnahmen als sicher.

Innenminister Schily sprach von einer "historischen Veränderung" in der deutschen Gesetzgebung. Erstmals werde anerkannt, dass "wir in unserer Gesellschaft Zuwanderung haben und auch weiter haben werden". Beckstein nannte das Gesetz eine "vorsichtige Öffnung" für Zuwanderer, "die unserer Volkswirtschaft nutzen, und eine deutliche Einschränkung für die, die sich nicht eingliedern wollen". Laut Peter Müller bringen der Kompromiss und die damit verbundenen Änderungen im Ausländerrecht mehr Sicherheit; sie berücksichtigten zugleich aber auch humanitäre wie nationale Interessen. Die Spitzen von Parteien, Wirtschaft, Kirchen und Gewerkschaften reagierten mit Erleichterung auf den Kompromiss.

Dieser sieht die Aufhebung des Anwerbestopps für hoch Qualifizierte vor; ausländische Studenten sollen nach Abschluss ihrer Ausbildung ein Jahr Zeit für die Arbeitssuche in Deutschland bekommen. Die Zuwanderung nach einem Punktesystem wurde gestrichen. Die Regeln zur Einreise und Ausweisung so genannter gefährlicher Ausländer sollen verschärft, der Rechtsweg bei Abschiebung verkürzt werden. Laut dem Entwurf wird der Status von Flüchtlingen verbessert. Ausländer erhalten einen Anspruch auf Sprachkurse; sie haben gleichzeitig aber auch die Pflicht, diese im Falle ungenügender Kenntnisse zu belegen.


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