Das Parlament
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Nr. 40 / 27.09.2004
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vom

4.100-Euro-Freibetrag eingeführt

Vermögen der Kinder von Arbeitslosen
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat am 24. September beschlossen, einen Grundfreibetrag von 4.100 Euro für Kinder einzuführen, deren Eltern Anspruch auf Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II haben. Das bei der Berechnung dieser Leistungen nicht anrechenbare Vermögen erhöht sich damit bei Familien mit Kindern. Für den Bund führt dies zu Mehrausgaben von bis zu 200 Millionen Euro, wie es in dem von SPD und Bündnisgrünen initiierten Gesetz zur vierten Änderung des dritten Buches des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze (15/3674) heißt. Das Plenum folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit vom 22. September (15/3737). Die Koalitionsfraktionen und die CDU/CSU stimmten für die Vorlage, die FDP votierte dagegen.

Darüber hinaus ist es wesentliches Ziel des Gesetzes, das Instrument des Vermittlungsgutscheines und die Förderung der Ich-AG im Kampf gegen die Arbeitslosigketi weiter zu entwi-ckeln. Beschlossen wurde, den Vermittlungsgutschein zwei Jahre länger als geplant, nämlich bis Ende 2006, zu erproben. Da der Bundesrechnungshof im letzten Jahr festgestellt habe, dass das Vermittlungsgutscheinverfahren zu Mitnahmeeffekten und Missbrauch führe, hat der Bundestag auch das Verfahren vereinfacht.

Künftig soll sichergestellt werden, dass Existenzgründungen von Arbeitslosen Erfolg versprechend sind, indem eine fachkundige Stelle künftig bei der Vergabe des Existenzgründungszuschusses eine Stellungnahme abgeben muss. Auch werden die Zuschüsse zu den Lohnkosten bei der Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu echten Pauschalen umgestaltet.

Die Koalitionsfraktionen hatten im Ausschuss einen Änderungsantrag der Unionsfraktion abgelehnt. Darin hatte die CDU/CSU verlangt, den örtlichen Agenturen für Arbeit auch künftig Spielraum bei der Festlegung der Fördersätze für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu belassen. Dieser Spielraum vor Ort sei vor allem da notwendig, wo Arbeitslöhne zu einem Monatseinkommen führen, das kaum über der geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme liegt.

SPD und Bündnisgrüne hatten im Ausschuss betont, man müsse die arbeitsmarktpolitischen Instrumente weiter ausprobieren. Erst nach einer wissenschaftlich fundierten Überprüfung könne entschieden werden, ob und in welcher Form sie dauerhaft in das Arbeitsförderungsrecht übernommen werden sollen. Die Union hielt die Änderungen in dem Gesetz im Wesentlichen für vernünftig, wies aber auf ihren Änderungsantrag hin.

Abgelehnt hat der Bundestag mit den Stimmen der übrigen Fraktionen einen Antrag der FDP (15/3513), durch den die Möglichkeiten der privaten Arbeitsvermittlung durch "marktgerechte Vermittlungsgutscheine" stärker genutzt werden sollten. Die Liberalen hatten verlangt, die Befristung des Gutscheinverfahrens aufzuheben. Ein Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein sollte vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an bestehen und Gutscheine sollten für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit gültig sein, statt nur auf drei Monate befristet zu bleiben. Ferner sollten sie auch bei staatlichen Vermittlern eingelöst werden können. Schließlich wollte die FDP den Wert der Gutscheine weiter ausdifferenzieren, um Anreize zur Vermittlung Geringqualifizierter und Langzeitarbeitsloser zu erhöhen. Der Arbeitslose solle frei wählen können, so die FDP im Ausschuss, ob er sich der staatlichen oder der privaten Arbeitsvermittlung bedient. vom


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