Inneres. Im Jahr 2003 sind insgesamt 52 Wohnungen in neun Bundesländern akustisch überwacht worden. Dies geht aus einem Bericht hervor, den die Bundesregierung in Form einer Unterrichtung vorgelegt hat (15/3699). Darin heißt es, die längsten Überwachungszeiten habe es mit 325 Tagen in Bayern (Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz), mit 84 Tagen in Niedersachsen (Schwerer Menschenhandel), mit 72 Tagen in Hessen (Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz) und mit weiteren 63 Tagen in Bayern (Schwere Erpressung) gegeben.
Anlass zur Anordnung einer Überwachung waren laut Bericht in 14 Fällen "Ermittlungen wegen Mordes" und in sieben Fällen "Verfahren gegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz" - davon einmal in Verbindung mit der "Bildung einer terroristischen Vereinigung" und einmal in Verbindung mit "Räuberischer Erpressung". In jeweils zwei weiteren Fällen handelte es sich ebenfalls um Maßnahmen gegen Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie um zwei Ermittlungen wegen Straftaten nach dem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz - dabei einmal in Verbindung mit dem Waffengesetz. In jeweils einem Fall erfolgte die akustische Überwachung wegen schweren Menschenhandels, wegen Straftaten nach dem Waffengesetz, wegen Geldwäsche, wegen Geldfälschung oder Fälschung von Kreditkarten sowie wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung.
Relevanz für gerichtliche Verfahren
Aus den Übersichten ergibt sich auch, dass sich eine Relevanz für das gerichtliche Verfahren in 21 Fällen ergeben hat. Die Gesamtkosten der Wohnraumüberwachungen betrugen laut Aufstellung rund 200.000 Euro. Die Anzahl der von der Überwachung betroffenen Personen wird in der Unterrichtung mit insgesamt 141 beziffert, die Zahl dabei abgehörter Nichtbeschuldigter mit 49 Personen. Außerdem wird dargelegt, dass es in 15 Fällen keine Benachrichtigung der Betroffenen gegeben habe, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. wol