5.6. Ausblick und
offene Fragen42
Die Arbeitsgruppe
„Globale Wissensgesellschaft“ der Enquete-Kommission
konnte u. a. aufgrund der Tatsache, dass sie als letzte von sechs
Arbeitsgruppen erst im Mai 2001 eingesetzt worden ist, wichtige
Themen ihres Arbeitsprogramms wie den E-Commerce, die digitale
Demokratie (z. B. neue Mitwirkungsmöglichkeiten der
Bürger, Wahlen per Internet, Auswirkungen auf die Poli
tik) und die kulturelle Dimension der Globalisierung
einschließlich einer möglichen Bedrohung oder gar
Nivellierung der kulturellen Vielfalt sowie
Konzentrationsentwicklungen im Medienbereich nicht behandelt. Des
Weiteren konnten aus dem Komplex
„Wissensübertragung“ die Themen Bildung,
Weiterbildung, Veränderung der Inhalte von Aus- und
Weiterbildung, neue Möglichkeiten der Wissensvermittlung durch
IKT, Tele-Lernsysteme und digitale Lehrveranstaltungen und aus dem
Komplex „Wissensgenerierung“ die durch die
Globalisierung veränderten Rahmenbedingungen und der Einfluss
von IKT auf die Erzeugung von Wissen, die langfristige Bewahrung
des vorhandenen Wissens (digitale Bibliotheken, digitales
Archivierungsdilemma, Weltarchiv) nicht mehr untersucht werden.
Zudem hat die Arbeitsgruppe einige wichtige Themen nur angerissen,
ohne sie vertieft zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere
die Reform des Hochschulsektors, die veränderten Bedingungen
für die Forschung und Auswirkungen der IKT auf die
Arbeitsmärkte, Arbeitsbeziehungen, Arbeitsorganisation,
Lebensqualität und Migration. Es konnten ebenfalls keine
Lösungsvorschläge für Patentierung von Wissen unter
Beachtung der ökonomischen Bedeutung und der Über
einstimmung mit Menschenrechtsabkommen sowie keine
Lösungsansätze für Nachhaltigkeit von Forschung
hinsichtlich sozialer und ökologischer Interessen, für
die Bereitstellung und Bewahrung von Wissen als
„öffentliches Gut“ (im Hinblick auf GATS und die
Tendenz der Privatisierung von Wissen) und für die Sicherung
der informationellen Grundversorgung erarbeitet werden.
Die
Enquete-Kommission empfiehlt, diese Themen von einer
möglicherweise vom nächsten Bundestag einzusetzenden
Enquete-Kommission untersuchen zu lassen.
42 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum
der FDPFraktion in Kapitel
11.2.2.7.2
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