608 VON 2963 MENSCHEN WURDEN 1998/99 AN FLUGHÄFEN ZURÜCKGEWIESEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/WOL-in) 1998 sind insgesamt 364 Personen und 1999 insgesamt 244 Personen an deutschen Flughäfen zurückgewiesen worden.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/2898) auf eine Kleine Anfrage ( 14/2824) der PDS zum Flughafenverfahren nach dem Asylverfahrensgesetz (Paragraf 18 a) hervor.
Laut Flughafenstatistik haben im 1998 insgesamt 1.700 Personen und 1999 insgesamt 1.263 Personen das Flughafenverfahren nach dem Asylverfahrensgesetz durchlaufen.
Die Mehrzahl der Betroffenen kam in Frankfurt an: 1.520 Personen waren es 1998 und 1.087 Personen in 1999. Der Regierung zufolge liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Menschen in den beiden Jahren im Transitbereich deutscher Flughäfen versucht haben, Selbstmord zu begehen.
Bei den Herkunftsländern aller Personen, die das Flughafenverfahren durchliefen, führt Somalia mit 520 Personen 1998 (1999: 229 Personen) gefolgt vom Irak mit 338 Personen (1999: 211 Personen) und Afghanistan mit 124 Personen (1999: 204 Personen), Algerien folgt mit 120 Personen (1999: 111 Personen), die Bundesrepublik Jugoslawien mit 104 Personen (1999: 36 Personen) und der Iran mit 82 Personen in 1998 und 68 Personen im Jahr 1999.
Selbst wenn nach jetziger Praxis bei weitem nicht jedes Flughafenasylverfahren in eine Zurückweisung münde, bewirke die Regelung, dass nicht jeder Ausländer, der auf einem Flughafen um Asyl nachsucht, sicher sein könne, ins Bundesgebiet einreisen zu können.
Für die Dauer des Verfahrens und den Aufenthalt im Flughafenbereich sei letztendlich ausschlaggebend das Verhalten des Ausländers.
Ein länger dauernder Aufenthalt ergebe sich, wenn die Ausländer ihre Pässe vernichten, ihre Personalien beziehungsweise die Staatsangehörigkeit wechseln und im Heimatstaat länger dauernde Ermittlungen erfolgen müssten, um somit nach Ablehnung des Asylantrags auf Grund fehlender Papiere nicht umgehend in ihre Heimatländer zurück geführt werden können.
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