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306/2000
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Inneres/Antwort

MISSHANDLUNG EINES KURDEN NACH ABSCHIEBUNG "BISHER NICHT BESTÄTIGT"

Berlin: (hib/WOL) Nach unmittelbar eingeleiteten Nachforschungen des Auswärtigen Amtes (AA) lassen sich Angaben, ein Kurde sei im Juni 1999 nach seiner Abschiebung in die Türkei festgenommen und misshandelt worden, bisher nicht bestätigen.

Dies erklärt die Regierung in der Antwort ( 14/4724) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/4489). Die Fraktion hatte sich auf Presse-

mitteilungen und Hinweise von amnesty international und anderen Menschenrechtsorganisationen bezogen, wonach abgeschobene kurdische Asylbewerber in der Türkei generell einer Gefährdung ausgesetzt sind und in Einzelfällen gefangen gehalten und gefoltert worden sein sollen.

Der Antwort zufolge geht der jüngste Bericht des AA über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 22. Juni 2000 ausführlich auf die Behandlung Abgeschobener nach ihrer Rückkehr in die Türkei ein, wobei auch eine Reihe von Einzelfällen aufgezählt werden.

Der Regierung seien auch Berichte von türkischen und deutschen Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen bekannt, die auf die Gefährdung hinweisen und bei der Erstellung des Berichts des AA herangezogen wurden.

Die Regierung gehe davon aus, dass die Berichte zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Türkei bei den Abschiebungsentscheidungen von den zuständigen Behörden in "angemessener Weise berücksichtigt" würden.

Dabei trifft es nach Auffassung der Regierung nicht zu, dass durch die Begleitung von bundesdeutschen Sicherheitsbeamten ein Verdacht türkischer Behörden auf Abgeschobene erregt wird.

Zu Asylfolgeanträgen abgeschobener Kurden liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erfasse zwar bei Antragstellung und Asylentscheidung die Asylanträge türkischer Angehöriger, die bei Antragstellung die Volkszugehörigkeit "kurdisch" angeben.

Dagegen würden Asyl-Folgeanträge von Abgeschobenen statistisch nicht extra erfasst, da im Bundesamt auch Abschiebungen von Kurden in die Türkei statistisch nicht gesondert erfasst würden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0030602
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