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AUSSETZUNG DER FLUGHAFENREGELUNG BIS ZUM NEUBAU IST NICHT BEABSICHTIGT
Berlin: (hib/WOL) Die Flughafenregelung ist geltendes Recht, dessen Anwendung nicht im Belieben der Exekutive steht.
Eine ‚Aussetzung‘ erfordert daher eine Gesetzesänderung, die nicht beabsichtigt ist. Dies erklärt die Regierung in der Antwort ( 14/4702) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/4478).
Die Fraktion hatte gefragt, ob die Regierung angesichts der kritisierten menschenunwürdigen Verhältnisse in der gegenwärtig genutzten Unterkunft auf dem Flughafen Frankfurt das "Flughafenverfahren" für asylsuchende Menschen so lange aussetzen wolle, bis der geplante Neubau fertig gestellt wäre.
Der Antwort zufolge soll die Unterkunft für den Asylbereich bis Ende des Jahres 2001 fertiggestellt werden.
Verzögerungen hätten sich aus der Notwendigkeit sicherheitsbedingter Umbauplanungen zum Schutz der Asylbewerber gegen potentielle Störer und zur Verhinderung unerlaubter Einreisen ergeben.
Eine weitere Verzögerung beruhe auf den Ausbauplanungen der Flughafen AG, nach deren Aussage am vorgesehenen alten Standort nun das dritte Flughafenterminal gebaut werden solle, so dass die Unterkunft dort nicht wie ursprünglich geplant verwirklicht werden könne.
Das neue Gebäude werde 170 Personen beherbergen können, einen separaten Trakt für Familien und Kinder haben und auf der vorgesehenen Freifläche von ca.
2.000 Quadratmetern auch einen speziellen Kinderbereich aufweisen. Durch eine "Innenhofplanung" soll dabei sichergestellt sein, dass die neue Unterkunft ohne zubetonierte oder vergitterte Fenster gebaut werden könne.
Ebenfalls in der Unterkunft vorgesehen sei eine ärztliche Versorgung für kranke Personen.
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