Gesetz zum Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis soll neu geregelt werden
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ( 14/5655) vorgelegt, der heute im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Der Entwurf trägt Beanstandungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1999 Rechnung. Bis zum 30. Juni 2001 müssen danach unter anderem einige Bestimmungen im Bereich der vom Bundesnachrichtendienst durchgeführten strategischen Überwachung geändert werden. Darüber hinaus gehende Änderungen beziehen sich auf die fortschreitende technische Entwicklung sowie die Schließung von Gesetzeslücken. Wegen der Vielzahl inhaltlicher und redaktioneller Änderungen soll der vorgelegte Gesetzentwurf das bisher geltende Gesetz aufheben und ein neues Stammgesetz zum Artikel 10 des Grundgesetzes bilden.
Im neuen Gesetz sollen insbesondere die Pflichten der beteiligten Behörden beim Umgang mit personenbezogenen Daten verschärft und die Bestimmungen über die Kontrolle erweitert werden. Auch soll die strategische Fernmeldekontrolle auf die mit Lichtwellenbündelung funktionierende internationale Telekommunikation ausgedehnt werden. Geplant ist ferner die Einführung einer Regelung über Aufklärungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Leib oder Leben bedrohenden Geiseldramen im Ausland. Im Bereich der Individualkontrolle will die Regierung zudem den Tatbestand der Volksverhetzung in den Katalog der Überwachungstatbestände aufnehmen. Klargestellt werden soll dazu, dass nachrichtendienstliche gewonnene Erkenntnisse auch für Verbotsverfahren bei verfassungswidrigen Parteien und extremistischen Vereinen genutzt werden können. Im Entwurf ist darüber hinaus eine Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst vorgesehen. Damit soll unter anderem erreicht werden, dass inländische Behörden den Bundesnachrichtendienst über einschlägige Gefahrenbereiche unterrichten können, ohne dass darum ersucht werden muss. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf 24 inhaltliche und redaktionelle Änderungen vorgeschlagen, die in der Gegenäußerung der Regierung mit wenigen Ausnahmen zurückgewiesen werden.