Finanzielle Beziehungen zu öffentlichen Unternehmen transparent gestalten
Berlin: (hib/VOM) Transparenz in den finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihren öffentlichen Unternehmen ist das Ziel eines Gesetzentwurfs von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/5956). Hintergrund ist, dass die Änderung der EU-Richtlinie über die Transparenz dieser Beziehungen bis Ende Juli dieses Jahres vollständig umgesetzt sein muss. Wie aus dem Entwurf hervorgeht, hat diese Änderungsrichtlinie das Ziel, der EU-Kommission die Anwendung des Wettbewerbsrechts auf Unternehmen zu erleichtern, die auf öffentlich-rechtlich geschützten Märkten agieren oder Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen und dafür Beihilfe erhalten, gleichzeitig aber in weiteren Geschäftsbereichen unter Marktbedingungen mit anderen Unternehmen konkurrieren. Hier könne es zu Quer
subventionen aus dem geschützten oder finanziell unterstützen Bereich in den Bereich des Wettbewerbs kommen, die mit dem EU-Binnenmarkt unvereinbar seien, so die Fraktionen. Wenn die EU-Kommission prüfen wolle, ob eine Quersubventionierung stattfindet, könnten die Unternehmen die gewünschten Informationen oft erst nach langwierigen Ermittlungen erteilen, weil aus ihren Büchern nicht eindeutig hervorgeht, welche Kosten und Erlöse den jeweiligen Geschäftsbereichen zuzurechnen sind.
Die Änderungsrichtlinie zielt darauf ab, dass diese Informationen über die interne Finanz- und Organisationsstruktur künftig bei den Unternehmen vorhanden sind und von der Kommission abgefragt werden können. Im Wesentlichen sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, dass die betroffenen Unternehmen in ihrer Kosten- und Leistungsrechnung bis Anfang 2002 die unterschiedlichen Geschäftsbereiche trennen, alle Kosten und Erlöse nach objektiv gerechtfertigten und einheitlich angewandten Grundsätzen zurechnen und die Aufzeichnungen fünf Jahre aufbewahren. Der Regierungsentwurf beschränkt sich den Angaben zufolge weitgehend darauf, die Regelungen der Änderungsrichtlinie in deutsches Recht zu übertragen. Bei kleinen und mittleren Unternehmen fielen keine zusätzlichen Kosten an, so SPD und Bündnisgrüne, da die neuen Regelungen erst bei einem Jahresnettoumsatz über 40 Millionen Euro griffen.