F.D.P.: Steuerliche Benachteiligung des Mittelstands beseitigen
Berlin: (hib/VOM) Eine mittelstandsfreundliche Steuerpolitik in Deutschland mahnt die F.D.P.-Fraktion in einem Antrag ( 14/5962) an. Wesentliche Bestandteile einer solchen "Steuerreform II" müssten der Abbau der starken Spreizung der Steuersätze für Körperschaften einerseits und Personengesellschaften andererseits und das Vorziehen der Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer auf das Jahr 2002 sein. Ebenso müssten die Besteuerung der Veräußerungsgewinne bei Personen- und Kapitalgesellschaften gleich behandelt und die Regelungen des Mitunternehmererlasses einschließlich der Realteilung vollständig wieder eingeführt werden. Die Grenze für wesentliche Beteiligungen bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sei wieder von einem auf zehn Prozent anzuheben. Ferner sollte die Verlängerung der Abschreibungszeiten zurückgenommen und der Satz für die degressive Absetzung für Abnutzung von 20 Prozent auf 25 Prozent heraufgesetzt werden. Die Mindestbesteuerung sowie die Regelungen zu den Verlustzuweisungsgesellschaften seien abzuschaffen.
Darüber hinaus müsse es zu einer grundlegenden Vereinfachung des Steuerrechts kommen, betonen die Liberalen. Alle Einkünfte seien gleich zu besteuern, die Art der Einkünfte dürfe für die Höhe der Besteuerung keine Rolle spielen. Lediglich für Kapitaleinkünfte sei eine Zinsabgeltungssteuer einzuführen. Sämtliche Unternehmenseinkommen und die Arbeitseinkommen müssten mit einem Stufentarif von 15, 25 und 35 Prozent besteuert werden. Die Fraktion tritt ferner dafür ein, die ausgeschütteten Gewinne von Körperschaften nicht zu besteuern. Das komplizierte "Halbeinkünfteverfahren" könne entfallen. Die den Gemeinden zufließende Gewerbesteuer sollte abgeschafft, die finanziellen Belange der Gemeinden sollten gleichwohl gewahrt werden. Schließlich spricht sich die F.D.P. gegen eine Erhöhung der Erbschaftsteuer und für die Abschaffung der Ökosteuern aus.