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263/2001
Datum: 11.10.2001
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heute im Bundestag - 11.10.2001

An Autobahnen mehr touristische Hinweisschilder zulassen

Ausschuss für Tourismus (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Die Vorschriften für die Beschilderung an Autobahnen sollten zu Gunsten der Möglichkeit, vermehrt auf touristische Sehenswürdigkeiten hinzuweisen, gelockert werden. Dies war der Tenor einer öffentlichen Anhörung des Tourismusausschusses am Mittwochnachmittag, der ein Antrag der FDP-Fraktion ( 14/4635), die Beschilderungsmöglichkeiten für touristische Hinweise entlang von Autobahnen flexibler zu gestalten, sowie ein Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/5315) für ein Tourismusförderprogramm zu Grunde lagen. Der Vizepräsident des Deutschen Tourismusverbandes, Friedhelm Ernst, machte deutlich, dass es nicht um die Beschilderung an sich, sondern um eine Wegweisung für die Reisenden mit der Beschilderung als Hilfsmittel gehe. Der vorgeschriebene Abstand von tausend Metern zwischen amtlichen Schildern an Autobahnen werde in der Praxis teils restriktiv, teils großzügig gehandhabt. Ernst empfahl, auch privatwirtschaftlich betriebene Einrichtungen wie den Europapark Rust (Baden-Württemberg) in die Beschilderung aufzunehmen. Er riet dazu, statt mehrsprachiger Schilder Piktogramme zu verwenden, um ausländischen Reisenden entgegenzukommen. Bedenklich ist es nach Meinung des Vizepräsidenten, die Auswahl der Kriterien für die Beschilderung den Ländern zu überlassen. Deren Denken höre "an der Landesgrenze" auf. Gefragt sei länderübergreifendes Denken.

Der Vizepräsident für Tourismus des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC), Max Stich, empfahl, touristische Hinweise in die "vorbildliche Beschilderung" in Deutschland aufzunehmen. Er wies darauf hin, dass das Autobahnnetz stark belastet sei und hohe Geschwindigkeiten gefahren würden. Die Fahrfähigkeit des Lenkers dürfe durch die Beschilderung nicht gestört werden. Daher riet er dazu, touristische Schilder behutsam nach strengen Qualitätshinweisen aufzustellen. Die zunehmende Beschilderung privater Ziele sollte dagegen zurückgeführt werden. Die bisherige Regel, dass touristische Hinweisschilder nur alle 20 Kilometer aufgestellt werden dürfen, dürfe kein ausschließliches Kriterium sein. Er warnte darüber hinaus vor einer "Inflation von Schildern", weil diese deren Wert mindern würde.

Professor Heiner Erke vom Institut für Psychologie der Technischen Universität Braunschweig erinnerte daran, dass die braune Farbe der jetzigen Schilder 1975 entwickelt worden sei. Seit 1988 gebe es die Hinweise auf Sehenswürdigkeiten an Autobahnen. Professor Karl-Heinz Hänssler, Fachleiter Tourismusbetriebswirtschaft an der Berufsakademie Ravensburg, machte auf die großzügigeren Vorschriften in anderen Staaten aufmerksam. Nach seiner Auffassung könnten mehr Schilder auch zu mehr Verkehrssicherheit beitragen, indem sie für Abwechslung sorgten. Wenn beispielsweise auf der Bodensee-Autobahn zwischen Stuttgart und Singen zehn oder zwölf Hinweisschilder statt jetzt sechs stünden, dann würde dies die Sicherheit nicht sehr beeinträchtigen, so der Professor. Ein weiteres Argument liege darin, Suchverkehr zu vermeiden, indem Besucher touristischer Attraktionen von der Autobahn bis zum Zielort gelotst würden. Das bayrische Modell stellte Karl-Heinz Krämer vom Innenministerium des Freistaats vor. In Bayern gebe es die Möglichkeit, vor jeder Autobahn-Anschlussstelle bis zu zwei solcher Tafeln in einem Abstand von 500 Metern aufzustellen. Krämer riet dazu, sich bei dieser Beschilderung auf Autobahnen zu beschränken. Der Bürgermeister von Ruhla (Thüringen), Gerald Pietsch, plädierte für ein Leitsystem von der Autobahn bis zum Zielort. Empfehlungen für eine Beschilderung sollten von "unten nach oben" entwickelt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_263/03
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