Haltung des Bundesamtes für Finanzen in einem Steuerfall erläutern
Berlin: (hib/VOM) Das Verhalten des Bundesamtes für Finanzen im Zusammenhang mit einem "Steuererlass in Höhe von 60 Millionen DM" zugunsten der Nürnberger Firma Diehl Stiftung & Co. steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage ( 14/7911) der PDS-Fraktion. Durch die Verwaltungsgerichtsklage einer Nürnberger Finanzbeamtin sowie durch Presseveröffentlichung sei bekannt geworden, so die PDS, dass die Firma einen solchen Steuererlass erhalten habe. Er gehe auf die Auffassung des Unternehmens und der Oberfinanzdirektion Nürnberg zurück, wonach in den neunziger Jahren veräußerte Unternehmensanteile dem Privatvermögen der Unternehmenseigner zuzuordnen seien. Die Finanzbeamtin habe diese Auffassung bei einer Außenprüfung nicht geteilt. Daraufhin sei sie von der Oberfinanzdirektion angewiesen worden, die Auffassung der Firma anzuerkennen. Das Bundesamt für Finanzen habe sich noch im Dezember 1999 der Auffassung der Finanzbeamtin angeschlossen, Anfang 2001 dem Steuerverzicht jedoch zugestimmt. Die Fraktion fragt, ob das Bundesamt seit Januar 2001 die Haltung der Oberfinanzdirektion unterstützt und dem Steuerverzicht zustimmt, ob das Bundesfinanzministerium überprüfen wird, ob der Steuerverzicht rechtlich korrekt war und ob die Regierung der Ansicht ist, dass dieser Fall das Vertrauen der Bürger in die Finanzverwaltung erschüttern könnte.