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009/2002
Datum: 15.01.2002
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heute im Bundestag - 15.01.2002

"Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung bieten ausreichenden Gesundheitsschutz"

/Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die geltenden Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder beim Mobilfunk bieten einen ausreichenden Schutz vor Gesundheitsgefahren. Dieses Ergebnis einer Untersuchung der Strahlenschutzkommission vom September 2001 gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/7958) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/5848) wiederAuch nach der Bewertung der neueren wissenschaftlichen Literatur gebe es keinen Nachweis für Gesundheitsbeeinträchtigungen unterhalb der geltenden Grenzwerte. Selbst "unter Berücksichtigung des Umfangs und des Ausmaßes der Verdachtsmomente" lasse sich ein zusätzliches Risiko über die bisherig bekannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinaus nicht angeben, zitiert die Regierung aus der Studie der Strahlenschutzkommission. Neben diesem Ergebnis für hochfrequente elektromagnetische Felder vor allem beim Mobilfunk sei die Kommission auch für niederfrequente Felder bei der Energieversorgung zu ähnlichen Ergebnissen gekommen. Auch hier gebe es keinen Nachweis für Gesundheitsbeeinträchtigungen unterhalb der gültigen Grenzwerte. Bisher sei kein Wirkungsmechanismus bekannt, der einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und elektromagnetischen Feldern erklären könnte.

Die nachgewiesenen Wirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks beruhten auf dem Wärmeeintrag in den Körper, erläutert die Regierung. Zahlreiche Untersuchungen zeigten, dass biologischen Reaktionen auf elektromagnetische Felder sehr unterschiedlich ausfallen. Insgesamt seien sie gering und sehr schwer mit Gesundheitsbeeinträchtigungen in Verbindung zu bringen. Für Krebs und andere Erkrankungen, die sich über längere Zeiträume entwickelten, werde der Erkenntnisgewinn dadurch erschwert, dass Mobilfunknetze erst seit weniger als zehn Jahren existieren. Daher könnten keine belastbaren Aussagen über solche Wirkungen auf den Menschen gemacht werden, weil diese sich erst nach längerer Zeit zeigten und im Tierexperiment nicht nachweisbar seien. Regelmäßige Messungen der Regierungsbehörde für Telekommunikation und Post an etwa 3.600 öffentlichen Plätzen hätten ergeben, dass an keinem Messort die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung erreicht wurden. Ende 2000 hätten sich in Deutschland 1.435 Mobilfunk-Sendeanlagen in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, 2.583 Städten mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern und 24.352 in Städten oder Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern oder außerhalb jeglicher Wohnbebauung befunden.

Die Regierung will nach eigenen Angaben die Forschung intensivieren, die Transparenz verbessern und Vorsorgemaßnahmen überwachen. Besondere Verantwortung komme dabei den Betreibern der Mobilfunknetze zu, deren freiwillige Selbstverpflichtung vom Dezember 2001 zu begrüßen sei. Darin hätten sie sich verpflichtet, ihre Planungen offen zu legen, Kommunen und Bürger zu unterrichten, Antennenstandorte gemeinsam zu nutzen und bei Kindergärten und Schulen alternative Standorte zu prüfen. Zum Aufbau eines Netzes fester und mobiler Messstationen zur ständigen Überprüfung elektromagnetischer Felder hätten die Mobilfunkbetreiber 1,5 Millionen € zur Verfügung gestellt. Hinzu kämen 19,5 Millionen €, die von der Bundesregierung für die Forschung auf diesem Gebiet bereitgestellt würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2002/2002_009/02
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