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225/2005
Datum: 10.11.2005
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heute im Bundestag - 10.11.2005

Änderungen am Europol-Übereinkommen und Europol-Gesetz zustimmen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Protokoll vom November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und des Europol-Gesetzes in deutsches Recht umsetzen ( 16/30). Die Änderungen umfassen auch neu eingefügte Artikel. Danach sollen neben den bereits im Europol-Übereinkommen genannten Stellen und Personen auch weitere, von den EU-Mitgliedstaaten bezeichnete Behörden das Europol-Informationssystem abfragen können. Dabei soll der Zugriff auf Stellen beschränkt werden, deren Aufgabe die präventive oder repressive Straftatenbekämpfung ist. Im Rahmen des vorgesehenen Verfahrens soll dabei der zuständigen Behörde von Europol lediglich mitgeteilt werden, ob zu einem angefragten Sachverhalt Informationen im Europol-Informationssystem enthalten sind.

Neben Ergänzungen in mittlerweile drei Änderungsprotokollen zu wesentlichen Teilen des Übereinkommens soll insgesamt eine bessere Lesbarkeit für die Rechtsanwender gewährleistet werden. Entsprechend soll das Bundesministerium des Innern ermächtigt werden, dem Bundesgesetzblatt eine konsolidierte Fassung des Europol-Übereinkommens bekannt zu machen. Vorrangige Aufgabengebiete der Zusammenarbeit mit Europol soll die Bekämpfung schwerer internationaler Kriminalität in bestimmten Bereichen sein: Straftaten im Rahmen von terroristischen Handlungen, illegaler Drogenhandel, Geldwäsche, illegaler Handel mit nuklearen Substanzen, Schleuserkriminalität, Menschenhandel und Kraftfahrzeugkriminalität. Ausdrücklich genannt werden auch damit im Zusammenhang stehende Straftaten. Zu diesen zählen laut Protokoll Straftaten, durch die Mittel beschafft werden, um weitere Straftaten innerhalb der EU zu begehen, sowie Straftaten, welche andere Straftaten im Zuständigkeitsbereich von Europol erleichtern oder vollenden sollen. Verfolgt werden sollen schließlich auch Delikte, die das Ziel haben, andere Straftaten ungesühnt zu lassen. Die Anteil Deutschlands an den Kosten dieser Veränderungen beziffert die Regierung auf 21,7 Prozent für das Jahr 2006.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_225/04
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