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039/2006
Datum: 10.02.2006
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heute im Bundestag - 10.02.2006

FDP fordert ordnungspolitischen Kompass für die Energiepolitik

Wirtschaft und Technologie/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Einen "ordnungspolitischen Kompass" für die deutsche Energiepolitik empfiehlt die FDP-Fraktion der Bundesregierung. In einem Antrag ( 16/589) heißt es, die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft, also die Bestimmung von Preisen, Verbrauch und Investitionen durch Markt und Wettbewerb, sollten auch in der Energiepolitik stärkere Bedeutung erhalten. Staatliche Vorgaben sollten sich auf einen Ordnungsrahmen für energiewirtschaftliches Handeln beschränken, das Handeln aber anderen überlassen. Eingriffe des Staates müssten auf das notwendige Maß begrenzt und marktkonform ausgestaltet werden. Subventionen dürften schließlich nur ausnahmsweise vergeben werden. Sie müssten zeitlich eng befristet ausgestaltet werden und im Zeitablauf abnehmen. Nach Auffassung der FDP ist die Energiepolitik der letzten sieben Jahre durch staatliche Eingriffe, Regulierung und Marktverzerrungen gekennzeichnet gewesen. Dies habe zur Verunsicherung und Investitionszurückhaltung in der Energiewirtschaft geführt. Die neue Regierung lasse eine klar konzipierte, durchdachte und stringente Energiepolitik vermissen, die langfristig angelegt sei und nachhaltig wirken könne. So sei der langjährige Konsens der deutschen Energiepolitik mit den gleichgewichtigen Zielen Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit zerstört worden. Die politisch motivierten Sonderabgaben hätten sich seit 1994 um bis zu 70 Prozent erhöht. Der Strompreis werde zunehmend durch politische Maßnahmen beeinflusst. Deutsche Unternehmen seien durch höhere Stromkosten international benachteiligt. Die Subventionen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bezahlten die Verbraucher. Der Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung stellt nach Meinung der Liberalen eine Abkehr vom Prinzip marktwirtschaftlicher Ordnungspolitik dar, unter anderen wegen des Eingriffs in genehmigte Investitionen. Kernkraftwerke sollten so lange betrieben werden dürfen, wie ihr Betrieb den Sicherheitskriterien entspricht und genehmigungsfähig ist.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_039/03
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