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039/2006
Datum: 10.02.2006
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heute im Bundestag - 10.02.2006

Regierung: Bis Ende Januar gab es 10.849 Kontenabfragen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Zwischen dem 1. April des letzten Jahres und dem 31. Januar dieses Jahres haben Behörden in 10.849 Fällen die Stammdaten der Konten von Bankkunden abgefragt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/535) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/418) mit. Davon seien 10.747 Kontenabrufe auf die Finanzbehörden und 102 Kontenabrufe auf andere Behörden zurückzuführen. Die Einführung des Kontenabrufes ist nach Darstellung der Regierung verfassungsrechtlich geboten gewesen, um ein "Vollzugsdefizit" bei der Besteuerung der Kapitaleinkünfte und der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren zu beseitigen. Es sei nicht geplant, das Kontenabrufverfahren auszusetzen. Dies stünde im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom November des letzten Jahres zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Kapitaleinkünften und privaten Veräußerungsgewinnen. Das oberste Finanzgericht habe in seiner Entscheidung ausdrücklich betont, dass der Kontenabruf nicht nur verfassungsgemäß, sondern sogar verfassungsrechtlich geboten sei. Es habe offen gelassen, ob und ab wann ein Vollzugsdefizit vorliegt, wenn es aus wirtschaftspolitischen oder anderen politischen Gründen nicht zu einen Kontenabruf kommt. Ob das Konto im Anschluss an die Stammdatenabfrage im Hinblick auf Konto- oder Depotbewegungen überprüft werden muss, hängt nach Regierungsangaben davon ab, ob der Kontenabruf zu Abweichungen von den Angaben des Steuerpflichtigen geführt hat und diese Abweichungen zum Beispiel deswegen nicht aufgeklärt werden konnten, weil der Steuerpflichtige nicht ausreichend mitgewirkt hat. Wie oft dies der Fall gewesen sei, ist der Regierung nach eigener Aussage nicht bekannt. Die obersten Finanzbehörden der Länder hätten dem Bundesfinanzministerium mitgeteilt, dass durch Kontenabrufe viele Fälle bislang unbekannte Konten und Depots festgestellt werden konnten. In diesen Fällen seien weitere Ermittlungen der Finanzämter erforderlich. Für die Frage, ob das Kontenabrufverfahren effizient ist, sei es unerheblich, ob tatsächlich unversteuerte Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren aufgedeckt werden konnten, betont die Regierung. Entscheidend sei vielmehr, dass eine "solche Entdeckung durch den Kontenabruf möglich ist". Verfehlungen von Bediensteten der Finanzbehörden im Zusammenhang mit dem Kontenabrufverfahren seien bislang nicht bekannt geworden. Zur Einführung einer Abgeltungssteuer erklärt die Regierung, diese würde für bestimmte Kapitalerträge wie Zinsen "erhebliche rechtliche und ökonomische Probleme verursachen". Im Hinblick auf eine neue Regelung zur Besteuerung der Unternehmensgewinne, Kapitalerträge und privaten Veräußerungsgewinne müsse allerdings auch die Frage einer Abgeltungssteuer "neu bedacht" werden. Im Übrigen seien Abgeltungssteuer und Kontenabruf keine sich ausschließende Alternativen, sondern könnten sich "sinnvoll ergänzen".
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_039/04
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