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113/2006
Datum: 06.04.2006
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heute im Bundestag - 06.04.2006

FDP: Antragsfrist zur Aufhebung von Ehen deutlich verlängern

Familie/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Gegen Zwangsheiraten wirksam vorzugehen ist das Ziel eines von der FDP vorgelegten Forderungskatalogs in 17 Punkten. In ihrem Antrag ( 16/1156) verlangen sie von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Antragsfrist von bisher einem Jahr zur Aufhebung einer Ehe abgeschafft wird. Diese sei deutlich zu verlängern, weil die Zwangslage nicht bereits mit der Eheschließung ende. Gesetzlich festzuschreiben sei ebenso, dass von einer Festsetzung des Nachzugsalters von Ehegatten auf 21 Jahre absehen wird. Die Einführung einer Altersgrenze wird nach Ansicht der Antragsteller nicht dazu führen, die Zwangsheirat zu unterbinden. Eine Altersgrenze auch bei selbstverantwortlichen geschlossenen Ehen würde damit ebenfalls zu einer Wartezeit führen. Im Rahmen strafrechtlicher Verfahren soll das Angebot für Opfer- und Zeugenbetreuung im Bereich der Zwangsheiraten ausgebaut und die Aufklärung intensiviert werden. Gemeinsam mit den Ländern soll das Vorgehen von Strafverfolgungsbehörden, Ausländerbehörden und Fachberatungsstellen koordiniert werden mit dem Ziel, durch eine gezielte Betreuung des Opfers die Aussagebereitschaft zu erhöhen. Zudem fordert die FDP ein schlüssiges Integrationskonzept für die hier seit Jahren lebenden Menschen mit Migrationshintergrund sowie eine klare Definition von Zwangsehe und arrangierter Ehe unter Einbeziehung objektiver Umstände. Nach den Vorstellungen der Liberalen sollen die Opfer gestärkt und geschützt und die Gleichstellung der Frau durch Integration und Bildung gefördert werden. Die Abgeordneten beziehen sich bei ihrer Forderung auf das Recht auf Eheschließung und auf freie Wahl des Ehegatten als Grund und Menschenrecht. Sie verweisen darauf, dass hierzulande mit dem 37. Strafrechtsänderungsgesetz vom Februar 2005 eine Ergänzung erfolgt sei, der zufolge die erzwungene Verheiratung einen "besonders schweren Fall der Nötigung darstellt". Der Strafrahmen dafür liegt bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Eine Zwangsheirat liegt dann vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch massiven Druck von Eltern, Familien, Verlobten oder Schwiegereltern zur Ehe gezwungen wird. Nach Darstellung der Liberalen sind meistens Mädchen und Frauen die Opfer. Zu den Druckmitteln zählten psychische und physische Gewalt, Nötigung, Einschränkung der Lebensfreiheit, des Bewegungsspielraums sowie Einsperren oder Entführen. Als stärkste Form der Disziplinierung würden so genannte Ehrenmorde begangen. Auch setze sich der im Vorfeld ausgeübte Druck nach der Eheschließung fort - nicht selten in der Form von Vergewaltigungen. Durch die Zwangsehe entstehe in der Regel eine absolute Abhängigkeit vom Ehemann. Über das Ausmaß von Zwangsheiraten gibt es nach Angaben der Antragsteller deutschlandweit kaum gesicherte Daten. So sei der Berliner Senat anlässlich einer Befragung von rund 200 Einrichtungen, darunter Jugendämter, Schulen und Projekte zu Migration, Antigewalt und Jugend allein für das Jahr 2004 auf etwa 300 Fälle von Zwangsverheiratung gestoßen und knapp 30 Fälle von Zwangsverlobungen. Nach Angaben der Berliner Kriseneinrichtung Papatya seien in den Jahren 2002 bis 2004 zwischen 40 und 52 Prozent der dort Schutz suchenden Frauen und Mädchen von Zwangsheirat bedroht oder betroffen gewesen, darunter bis zu 60 Prozent Minderjährige.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_113/02
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