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113/2006
Datum: 06.04.2006
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heute im Bundestag - 06.04.2006

Grüne fordern Ausbau der Opferrechte bei Bekämpfung des Menschenhandels

Familie/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Mit einer Initiative Menschenhandel bekämpfen - Opferrechte weiter ausbauen setzen sich nach der Initiative der Linksfraktion auch die Bündnisgrünen mit einem Antrag für eine gesetzliche Regelung ein ( 16/1125). Die Fraktion legt dar, Menschenhandel sei in erster Linie Frauenhandel. Nach einer Schätzung der Internationalen Labour Organisation seien etwa 70 Prozent aller Opfer von Menschenhandel in erster Linie Opfer sexueller Ausbeutung, heißt es in der Vorlage. In den meisten Fällen handele es sich um den "Verkauf" von Frauen in die Zwangsprostitution. Einen zahlenmäßigen Anstieg habe man aber auch bei der "Vermittlung" in andere Ausbeutungsverhältnisse festgestellt. Die Bundesregierung wird mit dem Antrag aufgefordert, auf die Situation der Opfer beim Aufenthaltsrecht einzugehen, ihnen einen längeren oder dauerhaften Aufenthalt zu gewähren, die Möglichkeit einer selbstbestimmten Arbeit zu eröffnen und die Rückführung in ein Herkunftsland vom Votum der Beratungsstelle abhängig zu machen. Dabei sollen die Opfer auch eine längere Bedenkzeit hinsichtlich einer Zusammenarbeit mit den Strafvollzugsbehörden und vor allem psychische und physische Betreuung erhalten. Die Grünen führen aus, zur Bekämpfung des Menschenhandels genüge es nicht, sich allein auf die Strafverfolgung zu konzentrieren. Es bedürfe eines umfassenden Konzepts der Prävention, Verfolgung und den Opferschutz gleichermaßen berücksichtige. Die Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf eine Reihe von Maßnahmen mit der in der letzten Legislaturperiode die Situation der Opfer verbessert und die Verfolgung der Täter erleichtert wurde. Im Übrigen soll dem Personal anerkannter Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel nun ein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt werden. In weiteren Rechtsbereichen soll im Rahmen der Gesamtreform der Telefonüberwachungen zur Strafverfolgung ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der Lücken bei der Zulässigkeit der telefonischen Überwachung in Fällen von Menschenhandel schließt. Vorzulegen sei auch ein Konzept, wie abgeschöpfte und an den Staat fallende Gewinne aus dem Menschenhandel zur Unterstützung und Beratung von Opfern zur Verfügung stehen werden. Dem grenzüberschreitenden Vorgehen der Straftäter entsprechend soll deshalb eine europaweit gültige Notrufnummer als Anlaufstelle für Opfer von Frauenhandel eingerichtet werden und die internationale Zusammenarbeit weiter verstärkt werden. Dabei sei besonders die bi- und multilaterale polizeiliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Frauenhandels zu intensivieren.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_113/03
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