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114/2006
Datum: 07.04.2006
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heute im Bundestag - 07.04.2006

Keine Neuregelung der Kosten bei Castortransporten

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung plant keine bundeseinheitliche Regelung für den Ausgleich der Kosten für Polizeieinsätze bei Castortransporten. Das teilt sie in ihrer Antwort ( 16/1115) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/986) mit. Es gebe auch keine Gespräche zwischen der Regierung und den Energieversorgungsunternehmen mit Genehmigungen zur Beförderung von Kernbrennstoffen zu Veränderungen der bisherigen Kostentragungsregelungen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Bundesinnenministerium in den Fällen, in denen die Bundespolizei zur Unterstützung der Landespolizei herangezogen wurde, auf die Geltendmachung von einsatzbedingten Mehrkosten bis auf Weiteres verzichte. Dies sei durch eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Innenministerium Niedersachsen geregelt und geschehe im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Die Frage der Liberalen, ob man Castortransporte künftig stärker bündeln könnte, verneint die Bundesregierung. Vor dem Hintergrund des "erheblichen technischen und polizeilichen Aufwands" bei einem Transport von zwölf Behältern sei eine Erhöhung der Zahl der in einer Kampagne zu befördernden Behälter "praktisch ausgeschlossen". Würde man die Zahl der Behälter erhöhen, verlängere sich zudem die Transportdauer. In diesem Jahr sei beim Bundesamt für Strahlenschutz eine Genehmigung für einen Transport mit zwölf Behältern mit hochradioaktiven Abfällen aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague beantragt, das Genehmigungsverfahren laufe derzeit noch. Seit 2002 habe es jährlich einen Transport mit jeweils zwölf Behältern aus La Hague gegeben. Für die Zukunft rechne man aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter deutscher Brennelemente in Frankreich mit weiteren 46 Behältern mit hochradioaktiven verglasten Abfällen, aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien resultierten voraussichtlich 24 Behälter.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_114/03
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