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179/2006
Datum: 08.06.2006
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heute im Bundestag - 08.06.2006

Vergnügungsfahrten mit demilitarisierten Panzern zulässig

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Genehmigung von Panzerfahrten zur Vergnügung von Privatpersonen kann nicht versagt oder beschränkt werden, wenn die betreffenden Fahrzeuge nicht mehr unter die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes fallen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1739) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1493). Die Einfuhr gepanzerter Fahrzeuge, die im Ausland nach den deutschen Bestimmungen "demilitarisiert" wurden, fällt nicht mehr unter das Gesetz. Der Erwerb von Kriegswaffen im Originalzustand durch Privatpersonen oder durch Unternehmen für eine private oder kommerzielle Nutzung wird den Angaben zufolge nach ständiger Verwaltungspraxis nicht genehmigt, so die Regierung.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_179/03
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