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186/2006
Datum: 15.06.2006
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heute im Bundestag - 15.06.2006

Fahrten zum Arbeitsplatz verursachen knapp die Hälfte der Werbungskosten

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Der Anteil der Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz hat im Jahr 2001 bei 45 Prozent der gesamten Werbungskosten (einschließlich Arbeitnehmer-Pauschbetrag) gelegen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/1802) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1598) mit. Ihr Anteil an den erhöhten Werbungskosten, die über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro hinausgehen, habe rund 64 Prozent betragen. Insgesamt seien 2001 Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von 57,9 Milliarden Euro entstanden. Durch die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten der Fahrten zum Arbeitsplatz würden die Steuerpflichtigen jährlich um 3,8 Milliarden Euro entlastet. Im Hinblick auf die geplanten Einschränkungen bei der Pendlerpauschale erklärt die Regierung, sie sehe Aufwendungen für Fahrten zum Arbeitsplatz nicht als "zwangsläufig" an, da die Wahl eines bestimmten Wohnorts eine freie Entscheidung des Steuerpflichtigen sei. Es werde jedoch anerkannt, dass eine Änderung dieser Grundentscheidung zu besonderen Härten für Fernpendler führe, deren Wohnortwahl oft durch familiäre Erfordernisse bestimmt werde. Dieser Umstand werde dadurch berücksichtigt, heißt es, dass im Zuge von Härteregelungen der Abzug der Pauschalbeträge für Entfernungen künftig ab dem 21. Kilometer zulässig bleiben soll.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_186/01
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