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186/2006
Datum: 15.06.2006
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heute im Bundestag - 15.06.2006

Regierung hält weiterhin an Walfangmoratorium fest

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Im Konflikt über die mögliche Einführung eines Managementsystems für Walfang lehnt die Bundesregierung nachdrücklich "die kontinuierlichen Versuche der Walfangbefürworter ab", das Fangverbot für die Säugetiere aufzuheben und den kommerziellen Walfang nach den Bestimmungen der Mitgliedstaaten des Internationalen Walfangkommission (IWC) wieder zuzulassen. In ihrer Antwort ( 16/1772) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1584) erklärt die Regierung, die wirtschaftlichen Interessen von Walfangländern wie Japan, Norwegen oder Island müssten hinter den Belangen des Artenschutzes bei Walbeständen zurücktreten. Ihr liege die Aufrechterhaltung des seit mehr als 20 Jahren weltweit gültigen Walfangmoratoriums "ganz besonders am Herzen". Die Walschutzländer wollen dieses auch bei der Einführung eines Revidierten Bewirtschaftungsverfahrens (RMS), das den kommerziellen Walfang kontrollieren würde, beibehalten. Die Walfangbefürworter träten demgegenüber für die Aufhebung des Moratoriums ein, wenn sich das IWC auf ein solches Bewirtschaftungsverfahren einige. Bei den seit mehr als zehn Jahren andauernden Diskussionen über dieses Thema seien die Kontroversen auch bei der zuletzt im vorigen Jahr in Ulsan/Korea tagenden Arbeitsgruppe wieder zutage getreten. Die Auffassungen der IWC-Mitgliedstaaten blieben dabei in der Kernfrage gespalten, ob der Beschluss eines RMS gleichzeitig die Aufhebung des Fangverbots mit sich bringen müsse. Die Bundesregierung spricht in diesem Zusammenhang von "tief greifenden" Meinungsunterschieden. Diese hätten zum Ausdruck gebracht, dass die weitere gemeinsame Arbeit an einem solchen Revidierten Bewirtschaftungsverfahren für den Walfang auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden sollte. Die Regierung zieht eigenen Angaben zufolge ohnehin nur ein "anspruchsvolles RMS" in Betracht, das auf einer wirksamen Kontrolle basiert. Dabei gehe es konkret um den Einsatz von nationalen und internationalen Beobachtern, den Einsatz eines Satellitenüberwachungssystems, DNA-Analysen und ein System zur Fangdokumentation. Des Weiteren macht sie ihre Zustimmung zu einem RMS von Fangquoten nach einem "äußerst konservativen Berechnungsverfahren" abhängig.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_186/06
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