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186/2006
Datum: 15.06.2006
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heute im Bundestag - 15.06.2006

Bundesregierung lässt Zuordnung der Immobilien der Bahn prüfen

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung sieht sich zurzeit nicht in der Lage, eine generelle Aussage darüber zu machen, ob das Immobilienvermögen der Deutsche Bahn (DB AG) einen deutlich höheren Verkehrswert hat als bilanziert. In ihrer Antwort ( 16/1801) auf eine entsprechende Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/1583) heißt es zu - nach Angaben der Liberalen - in der Presse erhobenen Vorwürfen, dass die DB AG die Vorschriften der Bahnreform-Gesetzgebung zur Zuordnung von Immobilien nicht korrekt umgesetzt habe, das Bundesverkehrsministerium habe die Bahn aufgefordert, ihr hinsichtlich des "amtlich bekannt gewordenen Sachverhalts weitere Aufklärung zu geben". Der Bund habe die DB AG von seiner Rechtsauffassung in Kenntnis gesetzt und gehe nach den Gesprächen mit dessen Vorstand davon aus, dass die DB AG einen "gesetzeskonformen Zustand" herstellen werde. Der Vorstand der Bahn habe zugesagt, in der Vergangenheit unter anderem mit Blick auf ursprüngliche, inzwischen jedoch aufgegebene Planungen der Holding zugeordnete Immobilien den Infrastrukturgesellschaften zu übertragen. Nach Regierungsangaben ist der Bundesrechnungshof mit der Sache bereits befasst. Er habe bei einer Prüfung im vergangenen Jahr festgestellt, dass der Frankfurter Hauptbahnhof nicht Eigentum der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft sei. Zur Erläuterung heißt es weiter, im Zuge der Bahnreform seien mit Eintragung der Deutschen Bahn AG in das Handelsregister im Jahr 1994 alle unmittelbar und ausschließlich bahnnotwendigen Liegenschaften des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) auf die DB AG übergegangen. Um Auseinandersetzungen darüber zu vermeiden, welche Liegenschaften "bahnnotwendig" sind, sei im August 1996 ein Vergleich zwischen der DB AG und dem BEV als abschließende Rahmenvereinbarung über die endgültige Aufteilung der Liegenschaften geschlossen worden. Laut Regierung sind mit dieser Vereinbarung die Ansprüche des Bundes abgegolten.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_186/05
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