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187/2006
Datum: 16.06.2006
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heute im Bundestag - 16.06.2006

Regierung beabsichtigt Gründung eines Bundesamtes für Justiz

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung beabsichtigt, ein Bundesamt für Justiz mit dem Ziel einer reibungslosen Abwicklung von Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen zu gründen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 16/1827) vorgelegt. Die Regierung erläutert, die Aufgaben dieser zentralen Behörden, etwa nach dem Auslandsunterhaltsgesetz, verschiedenen Sorgerechtsübereinkommen und dem Haager Adoptionsübereinkommen, habe bisher der Generalbundesanwalt wahrgenommen. Dass solche internationalen familienrechtlichen Angelegenheiten nicht in dessen Kompetenz als Strafverfolgungsbehörde fielen, liegt laut Regierung "auf der Hand". Ferner werde eine Ausgliederung des Bundeszentralregisters und eine Zuständigkeit für die Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und rechtsextremistischer Übergriffe angestrebt. Das neue Bundesamt werde darüber hinaus im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit beispielsweise die Vernetzung der Strafregister mit anderen europäischen Partnern als "dringende Aufgabe" im Zusammenhang mit der effektiven Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und des Terrorismus anstreben.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_187/01
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