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187/2006
Datum: 16.06.2006
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heute im Bundestag - 16.06.2006

Entscheidung des Generalbundesanwalts im Fall Almatow gestützt

Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries (SPD), sieht nach Auskunft der Regierung keinen Grund, die Generalbundesanwaltschaft entgegen deren Entscheidung anzuweisen, ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren usbekischen Innenminister Zakirjon Almatow aufzunehmen. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 16/1781) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/1579) mit. Almatow wird unter anderem für die Tötung hunderter Demonstranten während der Unruhen im Mai vorigen Jahres im usbekischen Andijan verantwortlich gemacht. Ende März dieses Jahres hatte Generalbundesanwalt Kay Nehm die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens damit begründet, dass die Voraussetzungen, nach denen von einer Strafverfolgung abgesehen werden könne, erfüllt seien. Der Umstand, dass Nehm seine Entscheidung, ein Verfahren nicht einzuleiten, den Anzeigeerstattern amnesty international und "Human Rights Watch" erst knapp vier Monate danach mitgeteilt habe, bedeutet nach Auffassung der Regierung nicht, dass der Generalbundesanwalt nicht über den gesamten Zeitraum ständig geprüft habe, "ob die Sachlage ein sofortiges Handeln erfordert".
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_187/02
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