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187/2006
Datum: 16.06.2006
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heute im Bundestag - 16.06.2006

Förderungsverbot embryonaler Stammzellenforschung soll bestehen bleiben

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/JBU) Die Bundesregierung macht sich weiterhin für ein Förderungsverbot umstrittener Forschungsbereiche der Biotechnologie wie der embryonalen Stammzellenforschung stark. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 16/1806) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ( 16/1607). In den bisherigen Verhandlungen über das 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (7. FRP) habe sie sich dafür ausgesprochen, in schwierigen Fragen der Bioethik nationale Anforderungen aus Verfassung und Gesetzen vorrangig zu berücksichtigen. Sie habe sich auch dafür eingesetzt, dass im 7. FRP nur bereits existierende humane embryonale Stammzellen (hES-Zellen) gemäß dem Stammzellgesetz mit Stichtag 1. Januar 2002 verwendet werden dürfen. Außerdem habe sie gefordert, dass die Gewinnung solcher Stammzellen aus menschlichen Embryonen nicht mit EU-Mittel gefördert werde. Die Bundesregierung teilt mit, das Fördervolumen der bislang geförderten neun EU-Projekte, bei denen auch die Verwendung humaner embryonaler Stammzelllinien vorgesehen sei, betrage insgesamt rund 72,43 Millionen Euro. Für die Forschung mit hES-Zellen werde allerdings nur ein Teil der Gesamtmittel eingesetzt. Eine systematische Untersuchung über Forschungsbereiche, die mit den dem deutschen Stammzellgesetz entsprechenden hES-Zellen nicht bearbeitet werden können, lägen ihr nicht vor. Die Regierung weist weiter darauf hin, dass Grundlagenforschung mit dieser Zellenart grundsätzlich möglich sei. Einschränkungen bestünden jedoch insbesondere im Bereich der systematischen vergleichenden Grundlagenforschung. Die Forschung mit neuen humanen ES-Zelllinien, die aus Embryonen von Trägern etabliert wurden und die als Modellsystem humangenetischer Krankheiten dienen könnten, sei in Deutschland indessen nicht erlaubt. Bei den Verhandlungen zum 7. FRP trete die Bundesregierung dafür ein, dass ethisch sensible Projekte generell einer ethischen Prüfung unterzogen werden, wie dies im Vorschlag der EU-Kommission zum spezifischen Programm "Zusammenarbeit" vorgesehen sei. Dies betreffe auch die Verwendung humaner Embryonen und humaner embryonaler Stammzellen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_187/03
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