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190/2006
Datum: 20.06.2006
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heute im Bundestag - 20.06.2006

Beim Gleichbehandlungsgesetz nicht über EU-Vorgaben hinausgehen

Recht/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll bei der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht nicht über deren Regelungsgehalt hinausgehen. Dies verlangt die FDP-Fraktion in einem Antrag mit dem Titel "Bürokratie schützt nicht vor Diskriminierung - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist der falsche Weg" ( 16/1861). Jede zusätzliche Belastung, die sich wettbewerbsschädigend auf die deutsche Wirtschaft auswirkt, vor allem im Hinblick auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen, sollte unterbleiben, so die Fraktion. Zur Begründung heißt es, der Abbau von Diskriminierungen, den das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum Ziel hat, lasse sich nicht nur gesetzlich verordnen, sondern sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Erforderlich sei eine Veränderung des Bewusstseins. Die Liberalen schlagen vor, dass sich das Gesetz eng an dem Regelungsgehalt der EU-Richtlinien orientiert. Der jetzt von der Regierung vorgelegte Entwurf ( 16/1780, 16/1852) gehe jedoch darüber hinaus. Damit wolle die Regierung an der Überregulierung in vielen Lebensbereichen festhalten, schreiben die Abgeordneten. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz belaste die Wirtschaft mit zusätzlicher Bürokratie, gefährde Arbeitsplätze und bringe für die Bürger große Rechtsunsicherheit. Der Entwurf sei nicht geeignet, die Freiheit des Einzelnen mit berechtigen Anliegen von Wirtschaft und Gesellschaft zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen, betont die Fraktion.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_190/04
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