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190/2006
Datum: 20.06.2006
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heute im Bundestag - 20.06.2006

Abzug von Kinderbetreuungskosten "handhabbar" gestalten

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, den Abzug von Kinderbetreuungskosten im Einkommensteuerrecht zweckmäßig und "administrativ handhabbar" auszugestalten. Dies geht aus seiner Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 ( 16/1859) hervor. Der Regierungsentwurf ist wortgleich mit dem bereits in der parlamentarischen Beratung befindlichen Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Steueränderungsgesetz 2007 ( 16/1545). Mit dem Gesetz sollen unter anderem die Entfernungspauschale für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz eingeschränkt, der Sparerfreibetrag gekürzt und eine "Reichensteuer" als Zuschlag zur Einkommensteuer für sehr hohe Einkommen eingeführt werden. Die Länderkammer schlägt unter anderem vor, den Abzug von Kinderbetreuungskosten ausschließlich bei den Sonderausgaben zu regeln. Die Wiederholung von gleichen Tatbestandsmerkmalen und weitgehend identischen Rechtsfolgen an verschiedenen Stellen im Gesetz könne daher nicht entfallen. Auch komplizierte Verweisungen würden so vermieden, heißt es weiter. Der Bundesrat hat darüber hinaus die Regierung gebeten, die im Gesetzentwurf vorgesehene Einschränkung der Entfernungspauschale auf ihre "Verfassungsfestigkeit" zu überprüfen. Er spricht dabei besonders die geplante Kappungsgrenze von 20 Entfernungskilometern an. Die Regierung solle überdies untersuchen, inwieweit Gewinneinkünfte in vollem Umfang von der geplanten "Reichensteuer" ausgenommen werden können. Zu prüfen sei ferner, inwieweit die vorgesehene Ausdehnung der beschränkten Einkommensteuerpflicht für Einkünfte von Flugpersonal auf die Fälle beschränkt werden kann, in denen das Flugpersonal im internationalen Verkehr tätig ist. Zur Reduzierung des Sparerfreibetrages heißt es in der Stellungnahme, der Aufwand für die Steuerpflichtigen sowie für die Banken sollte auf das Unvermeidliche beschränkt werden. So könne etwa die Kürzung jedes Freistellungsauftrages um den Prozentsatz vorgenommen werden, um den der bisherige Sparerfreibetrag verringert wird, nämlich um gut 56 Prozent. Alternativ könnte auch zugelassen werden, dass die Banken bestehende Freistellungsaufträge ab 2007 gesetzlich generell bis maximal 801 Euro (1.602 Euro bei Ehepaaren) berücksichtigen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_190/05
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