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194/2006
Datum: 22.06.2006
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heute im Bundestag - 22.06.2006

Regierung: Streckenstilllegung bei mangelnder Wirtschaftlichkeit unvermeidbar

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Rund 5.126 Kilometer Schienenwege sind zwischen 1994 und 2006 stillgelegt worden. Weitere 94 Teilstrecken mit zusammen 1.863 Kilometer Länge sind nach Angaben der Bundesregierung im gleichen Zeitraum an nichtbundeseigene Eisenbahnen abgegeben worden. In ihrer Antwort ( 16/1810) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1314) verweist die Bundesregierung weiter auf entsprechende Anträge zur Genehmigung der dauernden Einstellung des Betriebes der Infrastruktur, die das Eisenbahn-Bundesamt in 512 Fällen gebilligt hätte. Stilllegung und Rückbau lassen sich nach Ansicht der Regierung nicht vermeiden, wenn für eine Infrastruktureinrichtung keine wirtschaftliche Grundlage besteht, insbesondere wenn sie nicht genutzt wird. Welche Schienenwege, Bahnhöfe, Gleise oder Weichen des Netzes erhalten blieben, liege in der unternehmerischen Verantwortung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes. Dabei gelte der Leitsatz: "So viel wie nötig, so sparsam wie möglich." Was abgelehnte Stilllegungsanträge angehe, so führe das Eisenbahn-Bundesamt keine speziellen Aufzeichnungen darüber, so dass nur allgemeine Aussagen möglich seien. Nach den Worten der Bundesregierung ist ihre Zahl "relativ gering". Auf die Frage der Bündnisgrünen, ob Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes dazu geführt hätten, dass sich das Tempo der Streckenstilllegungen und des Kapazitätsrückbaus im bundeseigenen Schienennetz verlangsamt hat, entgegnet die Bundesregierung, dass der Zeitraum seit Inkrafttreten der Änderungen im April vergangenen Jahres zu kurz sei, um darüber "belastbare Aussagen" zu treffen. Verhandlungen zu Streckenübernahmen gestalteten sich dort erfolgreich, wo die an der Übernahme interessierte Eisenbahn mit einem unternehmerisch begründeten und wirtschaftlich durchdachten Konzept an das Vorhaben herangehe. Aus Sicht der Regierung haben sich Übernahmeverhandlungen mit potenziellen Interessenten generell bewährt. Die Gesetzesänderungen hätten jedoch keinen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Infrastruktureinrichtungen. Stilllegungen und Rückbau ließen sich aber nicht vermeiden. So sei auch kein Fall bekannt, in dem einzelne Gleise oder Weichen oder die Aufwendungen für deren Betrieb von Privaten übernommen worden seien. Aussagen der DB Netz AG zufolge sei dies darauf zurückzuführen, dass die betreffenden Infrastrukturen aufgrund von "vorhandenen Überdimensionierungen auf Dauer entbehrlich" seien und daher auch für Dritte keinen erkennbaren Wert darstellten.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_194/04
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