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196/2006
Datum: 23.06.2006
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heute im Bundestag - 23.06.2006

Informationspflicht für Unternehmen bei Datenschutzpannen einführen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Unternehmen, denen im Hinblick auf personenbezogene Daten eine Panne unterlaufen ist, sollen die betroffenen Personen darüber informieren müssen. Dies verlangen Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/1887). Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend zu ändern und ein Bußgeld bei Verstößen gegen diese Informationspflicht einzuführen. Die Abgeordneten zeigen sich besorgt über die steigende Zahl so genannter "Identitätsdiebstähle" durch Kreditkartenbetrug und durch den Missbrauch von Identifizierungsdaten. Daher sei es erforderlich, die Rechte der Betroffenen gegenüber dem unsachgemäßen Umgang mit ihren Daten durch nichtöffentliche Stellen zu stärken. Beispielsweise würden im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien Unternehmen verpflichtet, ihre Kunden zu informieren, wenn die vertrauliche Behandlung ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr gewährleistet ist. Die Konsumenten müssten wissen, heißt es, ob die Gefahr besteht, dass ihre Daten von Unbefugten zur Kenntnis genommen, verändert, gelöscht oder anderweitig genutzt werden können. Die Betroffenen sollten einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegenüber den Unternehmen erhalten, die bei der Verwaltung ihrer Kundendaten fahrlässig oder rechtswidrig vorgehen und die Betroffenen nicht über die Gefahren einer unbefugten Nutzung dieser Daten unterrichten.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_196/01
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