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196/2006
Datum: 23.06.2006
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heute im Bundestag - 23.06.2006

Berufsrecht der Steuerberater modernisieren

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, das Steuerberatungsgesetz zu novellieren und das Berufsrecht der Steuerberater zu modernisieren und zu liberalisieren. Wie es in einem Antrag ( 16/1886) heißt, sollten selbstständige Buchhalter, Buchführungshelfer, Bilanzbuchhalter sowie Steuerfachwirte die Befugnis erhalten, die Buchhaltung einzurichten, vorbereitende Abschlussarbeiten in der Finanzbuchhaltung zu erledigen, die Lohnbuchhaltung abzuschließen und die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erstellen. Zugleich solle ein Absicherungs- und Kontrollsystem für diese Berufsgruppen eingerichtet werden, das einen ausreichenden Verbraucherschutz gewährleistet. Vor allem sollte der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verbindlich werden. Die Fraktion schlägt zudem vor, eine Berufsaufsicht auch für jene Berufe zu schaffen, die Tätigkeiten ausüben können, die bislang allein den Steuerberatern vorbehalten waren. Die Einkommensgrenze, bis zu der Lohnsteuerhilfevereine auch bei anderen Einkunftsarten als Lohneinkünften beraten dürfen, sollte nach Meinung der Abgeordneten auf einheitlich 25.000 Euro pro Person erhöht werden. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die nebenberuflich erzielt werden, wie etwa Vortragshonorare, sollten in diese Grenze einbezogen werden. Entsprechend sollten sich die heutigen Lohnsteuerhilfevereine künftig "Steuerhilfevereine für Arbeitnehmer und Rentner" nennen dürfen. Die Abgeordneten empfehlen darüber hinaus, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigen und Steuerberatungsgesellschaften zu erlauben, Kooperationen mit allen freien Berufen sowie mit selbstständigen Buchhaltern, Buchführungshelfern, geprüften Bilanzbuchhaltern, Steuerfachwirten oder Lohnsteuerhilfevereinen einzugehen. Dies müsse auch die Bildung von Bürogemeinschaften einschließen. Zur Begründung heißt es, weite Bereiche der Buchhaltung seien immer noch den Steuerberatern vorbehalten. Damit sei die Berufsfreiheit der selbstständigen Buchhalter, Buchführungshelfer, Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte stark eingeschränkt.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_196/02
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