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199/2006
Datum: 27.06.2006
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heute im Bundestag - 27.06.2006

Regierung bekräftigt Verbot für beleuchtete Dachwerbeträger auf Lastwagen

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Beleuchtung von Dachwerbeträgern ist nach der Straßenverkehrszulassungsordnung generell nicht zulässig. Die FDP-Fraktion hatte in einer Kleinen Anfrage ( 16/1725) die Zulassung beleuchteter Dachwerbeträger auf Kraftfahrzeugen thematisiert. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort ( 16/1855) auf die Straßenverkehrsordnung, nach der außerhalb geschlossener Ortschaften "jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht und Ton" verboten sei, wenn dadurch "Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden Weise" abgelenkt werden könnten. Weiter führt sie aus, das Werbeverbot mit beleuchteten Dachwerbeträgern gelte aus Gründen der Verkehrssicherheit und "Leichtigkeit des Verkehrs". Schon die abstrakte Gefahr einer Beeinträchtigung sei bei der Bewertung durch die Behörden zu berücksichtigen, wenn sie über Ausnahmen von den Vorschriften entscheiden. Im Weiteren gibt die Regierung zu bedenken, dass Einsatz-, Rettungs- und Polizeifahrzeuge schon heute nicht mehr ausreichend im Verkehr wahrgenommen werden und weitergehende lichttechnische Warneinrichtungen erforderlich machten, wenn Ablenkungen wie beleuchtete Dachwerbeträger zugelassen würden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_199/04
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