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199/2006
Datum: 27.06.2006
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heute im Bundestag - 27.06.2006

"Zu Recht eine pauschale Aufhebung von NS-Militärjustizurteilen verweigert"

Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Das Parlament hat sich nach Auffassung der Bundesregierung zu Recht dafür entschieden, eine pauschale Aufhebung von Urteilen der NS-Militärjustiz abzulehnen und es bei der Einzelfallprüfung zu belassen. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 16/1849) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1749) mit. Die Frage, ob der Verrat des nationalsozialistischen Vernichtungskriegs verurteilenswert sei, lasse sich nur im konkreten Einzelfall beantworten. Dabei komme es darauf an, ob infolge des Verrats zusätzliche Opfer unter der Zivilbevölkerung oder deutschen Soldaten zu beklagen waren oder ob infolge des Verrats derartige Opfer gerade vermieden wurden. Das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege erfasse unter anderem strafgerichtliche Entscheidungen, die unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit nach dem 30. Januar 1933 zur Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des NS-Unrechtsregimes aus "militärischen" Gründen ergangen seien. Dementsprechend seien grundsätzlich auch Urteile wegen Kriegsverrats, die diese Voraussetzungen erfüllten, bereits heute durch Gesetz aufgehoben.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_199/05
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