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201/2006
Datum: 28.06.2006
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heute im Bundestag - 28.06.2006

Gesetzentwurf für Bau einer deutsch-niederländischen Grenzbrücke vorgelegt

Verkehr und Bau/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Der Bau einer Grenzbrücke zwischen Deutschland und den Niederlanden ist Gegenstand eines von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs ( 16/1939), der unter anderem ihre Finanzierung regelt. Mit dem Gesetz soll ein Vertrag beider Staaten vom April vergangenen Jahres über den Zusammenschluss der deutschen Bundesstraße B 56n und der niederländischen Regionalstraße N 297n an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenzbrücke in nationales Recht umgesetzt werden. Bis Ende 2007 soll die Brücke fertig gebaut sein, so die Regierung. Bis zu diesem Zeitpunkt verpflichten sich die Vertragsstaaten auch die Anschlussstrecken auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet fertig gestellt zu haben. Die Regierung rechnet eigenen Angaben zufolge mit Kosten in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Vereinbart ist im Einzelnen, dass für den Bau und die Erneuerung der Brücke die Kosten anteilig von den Vertragsstaaten getragen werden. Für die Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten, einschließlich der für die Verkehrssicherung und den Winterdienst benötigten Mittel, komme die Bundesrepublik auf. Die Niederlande erstattet Deutschland Verwaltungskosten über drei Prozent der auf sie entfallenden Bau- und Erneuerungskosten ohne deutsche Umsatzsteuer, heißt es in dem Gesetzesvorhaben.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_201/04
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