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201/2006
Datum: 28.06.2006
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heute im Bundestag - 28.06.2006

Steuerformular für nicht buchführungspflichtige Unternehmen unter der Lupe

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Das Steuerformular für nicht buchführungspflichtige Unternehmer hat die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 16/1897) gemacht. Mit dem vor drei Jahren verabschiedeten Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung sei festgelegt worden, dass nicht buchführungspflichtige Unternehmen ihren Gewinn auf einem amtlichen Vordruck angeben müssen. Dies sei als Beitrag zur Steuervereinfachung gedacht gewesen. Bund und Länder hätten ein Formular ("Anlage EÜR") konzipiert, das im Veranlagungsjahr 2005 verwendet werden sollte. Die Steuerabteilungsleiter des Bundes und der Länder hätten jedoch im April dieses Jahres beschlossen, dass die Anlage EÜR für 2005 nicht nachgefordert werden muss, wenn eine ordnungsgemäße Steuererklärung abgegeben wurde. Die FDP will wissen, welche Gründe die Finanzverwaltung dazu bewogen haben und wie viele Steuerpflichtige ursprünglich verpflichtet gewesen sind, die Anlage für 2005 abzugeben. Die Abgeordneten fragen ferner, wie viele Steuerpflichtige wegen der Komplexität des Formulars einen Steuerberater in Anspruch nehmen mussten. Schließlich erkundigen sie sich, inwieweit die klassische Einnahmenüberschussrechnung weiterhin praktiziert wird, weil Unternehmen und Banken die Angaben in dem Formular nicht ausreichen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_201/07
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