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202/2006
Datum: 28.06.2006
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heute im Bundestag - 28.06.2006

Steueränderungsgesetz, Energiesteuergesetz und Basel-II-Gesetz angenommen

Finanzausschuss/

Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag drei Gesetzentwürfe angenommen, die am morgigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden sollen. In geänderter Fassung nahm das Gremium sowohl die gleichlautenden Entwürfe von CDU/CSU und SPD ( 16/1545) und der Bundesregierung ( 16/1859) für das Steueränderungsgesetz 2007 an, wobei Anträge der FDP ( 16/1654), auf weitere Steuererhöhungen zu verzichten, und von Bündnis 90/Die Grünen, das Steueränderungsgesetz 2007 zurückzuziehen ( 16/1501), keine Mehrheiten fanden. Ebenfalls in geänderter Fassung billigte der Ausschuss den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes ( 16/1172, 16/1347). Ein Antrag der Bündnisgrünen, Biokraftstoffe intelligent zu fördern und die Steuerbegünstigung zu erhalten ( 16/583), wurde abgelehnt. Während bei diesen beiden Gesetzen die Koalitionsfraktionen jeweils dafür und die Opposition geschlossen dagegen stimmte, wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von EU-Richtlinien für den Bankensektor ( 16/1335) einstimmig bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen. Es handelt sich dabei um die Ergebnisse der jahrelangen internationalen Verhandlungen in Basel über die angemessene Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute (Basel II). Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 hat sich der Ausschuss für eine Reihe von Einschränkungen ausgesprochen, die Anfang nächsten Jahres in Kraft treten sollen. Zum einen ist geplant, die Entfernungspauschale für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz drastisch zu kürzen. Künftig sollen nur noch Fernpendler vom 21. Kilometer an 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten geltend machen können. Damit wird das "Werkstorprinzip" eingeführt, wonach Fahrten zum Arbeitsplatz grundsätzlich als Privatsache gelten. Die jetzige Lösung stelle lediglich eine Härtefallregelung für Fernpendler dar, wie es von Koalitionsseite hieß. Nahezu halbiert werden soll der Sparerfreibetrag auf 750 Euro für Alleinstehende und 1.500 Euro für Verheiratete. Bezieher sehr hoher Einkommen (250.000 Euro Ledige, 500.000 Euro Verheiratete) sollen einen dreiprozentigen Zuschlag zur Einkommensteuer ("Reichensteuer") zahlen müssen. Der Ausschuss nahm allerdings einen Änderungsantrag der Koalition an, wonach Gewinneinkünfte durch einen Entlastungsbetrag vom Steuerzuschlag verschont bleiben. Ferner ist geplant, die Bezugsdauer des Kindergeldes vom 27. auf das 25. Lebensjahr zu verringern. Ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Grünen sowie ein Entschließungsantrag der Linksfraktion zu dem Entwurf fanden keine Mehrheit. Die Grünen hatten vorgeschlagen, den Kilometersatz der Entfernungspauschale auf 15 Cent vom ersten Kilometer an festzusetzen und die Altersgrenze für das Kindergeld sowie den Sparerfreibetrag nicht zu senken. Die Linke betonte, dass Gesetz sei "Sozialabbau" und gehe in die falsche Richtung. Die FDP erklärte, sie halte die Einführung der "Reichensteuer" und die Änderung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Koalition bleibe den Bürgern eine Entlastung schuldig. Dem hielt die Koalition entgegen, dass Haushaltssanierung und Subventionsbau im Mittelpunkt des Gesetzes stünden. Geändert hat der Ausschuss auch den Regierungsentwurf zum Einstieg in die Besteuerung von Biokraftstoffen. Die Steuerbegünstigung für die reinen Biokraftstoffe Biodiesel und Pflanzenöl soll nun von Ende 2009 auf Ende 2011 verlängert werden. Für alle anderen Biokraftstoffe soll sie allerdings Ende 2009 auslaufen. Für reinen Biodiesel soll die Steuer bis Ende 2007 9 Cent pro Liter betragen und dann jährlich gestaffelt auf 45 Cent im Jahr 2012 ansteigen. Reines Pflanzenöl soll bis Ende 2007 steuerfrei bleiben, ab 2008 mit 10 Cent pro Liter besteuert werden. Auch hier soll jährlich gestaffelt im Jahr 2012 die Vollbesteuerung mit 45 Cent pro Liter erreicht sein. In der Landwirtschaft eingesetzte Biokraftstoffe sollen steuerfrei bleiben. Die Koalition setzte darüber hinaus durch, dass Biokraftstoffe für in Seehäfen verwendete Geräte künftig ebenfalls steuerfrei werden. Die Steuerentlastung für Biodiesel, der fossilen Kraftstoffen beigemischt wird, soll 2007 wegfallen. Noch in diesem Jahr soll per Gesetz eine Quote für die Beimischung ab 2007 vorgeschrieben werden. Schließlich beschloss der Ausschuss, Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoffe gleich zu behandeln und jeweils bis Ende 2018 steuerlich zu begünstigen. Weitgehend Einigkeit herrschte über die Basel-II-Beschlüsse. Hier nahm der Ausschuss mit der Mehrheit von Union, SPD und FDP eine Entschließung an, wonach die Banken aufgefordert werden sollen, den kreditsuchenden Unternehmen ihre Rating-Entscheidungen (Bewertung der Kreditwürdigkeit) in nachvollziehbarer Weise schriftlich offen zu legen. Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft sollen nach dem Willen der Abgeordneten eine solche Selbstverpflichtung formulieren und deren Anwendung empfehlen. Nach zwei Jahren solle die Regierung dem Parlament berichten, ob eine gesetzliche Regelung dennoch erforderlich ist. Zur Begründung heißt es, die Kreditnehmer hätten ein legitimes Interesse, dass die Rating-Ergebnisse offengelegt werden. Nur so könnten Unrichtigkeiten im Rating-Prozess entdeckt werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_202/01
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