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202/2006
Datum: 28.06.2006
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heute im Bundestag - 28.06.2006

Verbraucherinformationsgesetz gegen Votum der Opposition beschlossen

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/

Berlin: (hib/SAS) Trotz heftiger Kritik hat der Ernährungsausschuss die Gesetzesvorlage zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation der Fraktionen von CDU/CSU und SPD ( 16/1408) am Mittwochvormittag gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Anstoß genommen hatten Bündnis 90/Die Grünen, deren Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz ( 16/199) keine Mehrheit fand, an einer Vielzahl "bürokratischer Hürden und Ausschlussgründen" des Gesetzeswerkes. Sie verglichen es mit einem "Schweizer Käse", weil seine ursprüngliche Absicht der Verbraucherinformation "durchlöchert" worden sei. So habe die Koalition auf einen Informationsanspruch der Bürger gegenüber Unternehmen verzichtet und den Anwendungsbereich mit Lebens-, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen aus ihrer Sicht zu eng gesteckt. Keine Informationspflicht der Behörden sei etwa bei der Umetikettierung von Sportartikeln vorgesehen, bemängelten sie. Als "entscheidende Schwäche" der Vorlage bezeichneten die Grünen die "Ausweitung des Betriebsgeheimnisses". Nach Auffassung der FDP ist in dem Entwurf nicht "klipp und klar" dargestellt, dass Behörden eine Pflicht zur Information haben. Als nicht akzeptabel bezeichneten sie hingegen den seitens der Grünen geforderten Rechtsanspruch von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen Unternehmen. Vor allem kleinere Unternehmen würden mit einem solchen Rechtsanspruch vor ein "Riesenproblem" gestellt, da sie gar nicht über ausreichende Kapazitäten dafür verfügten. "Es wird so getan, als ob mit dem Verbraucherinformationsgesetz eine Tür aufgestoßen wird, aber dahinter ist eine Mauer", monierte die Linksfraktion. Sie bedauerte dass das künftige Verbraucherinformationsgesetz nicht das bringe, was viele Menschen von ihm erwarteten. Ihr Hauptkritikpunkt: dass Informationen nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden sollen; dies benachteilige sozial Schwächere. Das Gesetz verdiene "goutiert" zu werden und sei als "erster Schritt" hin zu mehr Transparenz zu werten, entgegnete die Koalition. Nach den Worten von CDU/CSU ist geplant, viele Informationen etwa über das Internet kostenlos weiterzugeben. Klar sei, es dürften keine "abschreckend wirkenden Kosten" erhoben werden. Den Grünen warf die Fraktion vor, nun "Maximalforderungen" aufzustellen, während sie selbst in der vergangenen Legislaturperiode versäumt hätten, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Die SPD bezeichnete bestimmte Forderungen der Grünen, etwa nach Veröffentlichung von Subventionen für Unternehmen, als eine "Desinformationskampagne". Sie hob die Neuerung des Entwurfs hervor: künftig bedarf es keines besonderen öffentlichen Interesses mehr, damit Behörden von sich aus über Verstöße bei Lebens-, Futtermitteln, Spielzeugen oder Textilien informieren. Namen von verdorbenen Produkten sollen auch dann genannt werden, wenn nicht klar ist, ob sich das Erzeugnis noch auf dem Markt befindet. Bürger können sich an Behörden wenden und sollen - so kein Ausschlussgrund, wie etwa Betriebsgeheimnis, vorliegt - innerhalb einer Frist von vier Wochen Antwort erhalten. Die Verkürzung der Antwortfrist von zwei Monaten auf einen, wie sie in einem Änderungsantrag der Koalition festgelegt ist, habe sich aus einer Anhörung zu dem Thema ergeben. In einem Entschließungsantrag machen sich Union und SPD zudem dafür stark, dass das Gesetz innerhalb von zwei Jahren mit dem Ziel evaluiert wird, einen Überblick über die Kostenentwicklung sowie die Ausschlussgründe, die zur Informationsverweigerung führen, zu erhalten. Ebenfalls Gegenstand der Beratungen waren drei Anträge: Die Initiative der Koalitionsfraktionen "Lebensmittelskandalen effektiv entgegenwirken" ( 16/195) wurde gegen die Stimmen von FDP und Bündnis 90/die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen. Mit den Stimmen der Koalition und Grünen abgelehnt wurde dagegen ein Antrag der FDP "Verbraucherschutz in der Marktwirtschaft durch mündige und aufgeklärte Verbraucher sicherstellen" ( 16/825). Gescheitert ist auch ein Antrag der Grünen ( 16/111) "Konsequenzen aus den Fleischskandalen: Umfassende Verbraucherinformation und bessere Kontrollen".
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_202/02
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