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Mai 05/2000
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ANTRAG DER KOALITION ANGENOMMEN

Grenzüberschreitend beim Bodenschutz kooperieren

(um) Der Umweltausschuss hat am 17. Mai einen Antrag ( 14/2567) der Koalitionsfraktionen, der die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Stärkung des Schutzes der Böden fordert, mehrheitlich angenommen. Zuvor hatte der Ausschuss einem dazu vorgelegten Änderungsantrag der CDU/CSU ( 14/265) zugestimmt.

Ein Antrag der F.D.P.-Fraktion ( 14/983) wurde abgelehnt. Anlass für eine Beratung zum Bodenschutz war das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats Bodenschutz der Bundesregierung über "Wege zum vorsorgenden Bodenschutz" ( 14/2834).

Die Fraktionen setzen sich in dem angenommenen Antrag dafür ein, das Bewusstsein der Bevölkerung für die zunehmende Gefährdung der Böden zu stärken. Auch fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung, einen Bericht über die Fortschritte beim Bodenschutz einmal pro Legislaturperiode, erstmals spätestens im ersten Quartal des Jahres 2002, vorzulegen. Die CDU/CSU sprach sich dagegen aus, zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine internationale Konvention für den Bodenschutz anzustreben, weil sie den Schritt für zu groß hielt. Ihrer Auffassung nach ist es sinnvoller, alle internationalen Regelungen dahin gehend zu überprüfen, ob sie dem Schutz der Böden widersprechen. Die F.D.P. konstatierte Übereinstimmung im Grundanliegen. Allerdings

kritisierten die Liberalen, dass eine internationale Regelung zum Schutz der Böden, etwa eine internationale Bodenschutzkonvention, nicht Bestandteil des Koalitionsantrags sei, und hielten deshalb an ihrem Antrag fest.

Zu Beginn der Sitzung hatte Professor Günter Miehlich vom Institut für Bodenkunde der Universität Hamburg die Ziele des Bodenschutz-Gutachtens zusammengefasst. Er empfahl, die Flächenversiegelung zu minimieren und Bodenvorrangflächen zu entsiegeln. Außerdem gelte es, ein einheitliches Bewertungssystem für die Bodenfunktion sowie einheitliche Regeln zum Eintrag von Schadstoffen in Böden zu entwickeln.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005031b
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