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Mai 05/2000
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UNTERRICHTUNG ZU WBGU-JAHRESGUTACHTEN

Umwelthaftungsrecht weiterentwickeln

(um) Das internationale Umwelthaftungsrecht auch in staatsfreien Räumen wie der Antarktis ausbauen und einen nationalen Nachhaltigkeitsrat zur Förderung des Agenda-21-Prozesses einberufen möchte die Bundesregierung. Dies erklärt sie in einer Unterrichtung ( 14/3285) zum Jahresgutachten 1998 "Welt im Wandel – Strategien zur Bewältigung globaler Umweltrisiken" des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU). Die Regierung folge damit den vom WBGU angeratenen Handlungen. Dieser sehe in weltweiten Risiken, etwa Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder der Großtechnologie von Kernkraftwerken, die Zukunftsfähigkeit der menschlichen Gesellschaftssysteme gefährdet. Dem Beirat zufolge gibt es keine einheitliche Strategie, wie Risiken generell vorgebeugt werden könne. Nach Information der Regierung schafft das Haftungsrecht aber wesentliche Anreize für eine verstärkte Erfassung technischer und sonstiger Umweltrisiken und fördert Strategien für eine wirksame Schadensvermeidung.

Den Angaben zufolge präsentiert der WBGU auch Vorschläge, wie Umweltrisiken vorgebeugt werden kann. Darin finde sich auch die Empfehlung des Beirats, "auf Vorrat" produziertes Wissen einer breit angelegten "wert- und zweckfreien" Grundlagenforschung zur Vermeidung von Umweltschäden zu verstärken. Diesen Hinweis habe die Regierung aufgegriffen, indem sie im Jahr 2000 über 379 Millionen DM in die Ökologie-, Umwelttechnologie, Klima- und Erdsystemforschung stecken wolle. Anders als vom Beirat angeregt, möchte sie jedoch kein eigenständiges Gremium auf UN-Basis zum Aufbau von Frühwarnsystemen, ein so genanntes UN Risk Assessment Panel, eingerichtet wissen. Vorstellbar sei hingegen, die internationale Angleichung der Verfahren von Risikobewertung und Standardsetzung in ein bereits bestehendes internationales Gremium zu integrieren.

Die Regierung betont darüber hinaus ihre Absicht, nationale Katastrophenschutzeinheiten im Sinne einer schnellen Eingreiftruppe aufzubauen und für die Bewältigung von Umweltkatastrophen zu schulen. Aus ihrer Sicht trage zu dem vom WBGU nahe gelegten Leitbild eines "risikomündigen Bürgers" die am 21. Dezember 1998 von Deutschland unterzeichnete Århus-Konvention über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten bei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005031c
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