Umwelt. Die Bundesregierung will die Kontrolle über hochradioaktive umschlossene Strahlenquellen verbessern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (15/5284) vorgelegt, der eine zentrale Erfassung und Registrierung vorsieht sowie Genehmigungs- und Überprüfungsregelungen enthält. Damit soll die EU-Richtlinie zur Kontrolle hochradioaktiver umschlossener Strahlenquellen und "herrenloser Strahlenquellen" in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Bundestag hat den Entwurf am 21. April zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen.
Wie die Regierung mitteilt, sind nach einer Studie der Europäischen Kommission in der EU etwa 30.000 der seit den 50er-Jahren in den Verkehr gebrachten etwa 500.000 Strahlenquellen "verloren gegangen". Hochradioaktive Strahlenquellen, die nicht mehr kontrolliert werden, könnten ernste Gesundheitsschäden hervorrufen, da in der Regel keine oder nur wenig Kenntnisse über deren Gefährlichkeit vorhanden sind. Wenn eine hochradioaktive Strahlenquelle zerstört werde, könne dies erhebliche Strahlenbelastungen für Menschen und auch die Verseuchung von Materialien und Böden nach sich ziehen. Ziel der Bemühungen ist es nach Darstellung der Regierung auch, die Verfügbarkeit radioaktiver Stoffe, die missbräuchlich genutzt werden könnten, möglichst einzuschränken. In Deutschland würden etwa 10.000 solcher Strahlenquellen zur Sterilisation, zur Tumorbestrahlung, bei der Materialprüfung und in der Forschung verwendet.
Das Aufsichtssystem für radioaktive Strahlenquellen will die Regierung verbessern. Dazu ist geplant, ein Zentralregister beim Bundesamt für Strahlenschutz einzurichten, in das vor allem die Identifizierungsnummer der Strahlenquelle und deren technische Eigenschaften, ihr Standort, Angaben über die Genehmigung und deren Inhaber sowie über den Fund und Verlust derartiger Strahlenquellen eingetragen werden sollen. Der Bundesrat hatte zu dem Entwurf 13 Änderungswünsche geäußert, denen die Regierung in ihrer Gegenäußerung teilweise zugestimmt hat.