Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Rentenanwartschaften aus der DDR-Zeit sollen neu geregelt werden. Einen Gesetzentwurf hierzu haben die Regierungsfraktionen vorgelegt (15/5314). Hintergrund der Gesetzesinitiative ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2004, das die Kürzung von DDR-Renten für verfassungswidrig erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis Juli 2005 eine Neuregelung zu schaffen. Das Gericht kritisierte vor allem die Kürzungsmechanismen, die auf einer Zuordnung zu bestimmten Zusatz- und Sonderversorgungssystemen nach "Staats- und Systemnähe" beruhten. Davon betroffen sind insbesondere bestimmte Berufsgruppen in leitenden Funktionen der ehemaligen DDR.
Minderausgaben für Bund und Länder
Dem Gesetzentwurf zufolge soll die bisher geltende Entgeltbegrenzung auf die Zeiten beschränkt werden, in denen insbesondere solche Funktionen im Parteiapparat der SED, in der Regierung oder im Staatsapparat ausgeübt wurden, die eine Weisungsbefugnis gegen-über dem Ministerium für Staatssicherheit sowie dem Amt für Nationale Sicherheit umfassten. Auch die Zeiten in Funktionen auf den höchsten Ebenen des so genannten Kadernomenklatursystems der DDR sollen laut Entwurf von der Begrenzung des bei der Rentenberechnung berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betroffen werden, da die Bezieher "einkommens- und versorgungsseitig" Teil eines Gesamtkonzepts der Selbstprivilegierung innerhalb des Staates gewesen seien.
Bund und Länder könnten nach Inkrafttreten der Neuregelung mit Minderausgaben rechnen. Diese seien allerdings nicht bezifferbar. Denn es handele sich um eine sehr unterschiedliche Dauer der Beitragszeiten, die zu begrenzen seien, und sehr unterschiedliche Rentenbezugszeiten sowie unterschiedlich eingelegte Rechtsbehelfe, heißt es zur Begründung in dem Gesetzentwurf.
Nach der ersten Beratung hat der Bundestag die Vorlage am 21. April an den Gesundheitsausschuss überwiesen.