Finanzen. Die CDU/CSU-Fraktion will die Unternehmensnachfolge sichern, indem sie Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer vorschlägt. In einem Gesetzentwurf (15/5448) wird als Ziel die Erhaltung und Sicherung von Arbeitsplätzen genannt. Danach soll die Erbschaftsteuer, die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfällt, über einen Zeitraum von zehn Jahren gestundet und in gleich bleibenden Jahresraten erlassen werden, wenn der Betrieb fortgesetzt wird. Vermögenswerte wie Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung sollen dagegen nicht begünstigt werden. Dieses Vermögen werde grundsätzlich nicht dem begünstigten Betriebsvermögen zugerechnet, auch wenn es für Einkommensteuerzwe-cke dem Betrieb zugeordnet sei.
Anders als bisher will die Union bei nichtproduktivem Vermögen auch keinen Bewertungsabschlag vornehmen, wenn es in den Betrieb eingelegt wird. Künftig sollen somit etwa Mietwohnungen unabhängig davon, ob sie im Privat- oder Betriebsvermögen sind, der gleichen Erbschaftsteuer unterliegen. Der Steuerausfall durch Entlastung des produktiven Vermögens werde dadurch teilweise kompensiert. Bei der Abgrenzung des nichtproduktiven Vermögens müsse beachtet werden, dass die für operative Zwecke der Unternehmen bestimmten Gelder und sonstigen Reserven grundsätzlich nicht angetastet werden und Banken, Versicherungen und Wohnungsbauunternehmen grundsätzlich auch in den Genuss der Entlastung kommen. Übersteigt der Wert des auf den Nachfolger übergehenden Betriebsvermögens 100 Millionen Euro, soll die Erbschaftsteuerbefreiung nicht gewährt werden. Die bisherige Entlastung des Betriebsvermögens durch Freibetrag, Bewertungsabschlag und Anwendung der Steuerklasse 1 unabhängig vom Verwandtschaftsgrad des Erwerbers solle aber erhalten bleiben. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 13. Mai zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.