Recht. "Stalking"-Opfer, die unter fortgesetzter Verfolgung, Belästigung und Bedrohung leiden, sollen besser strafrechtlich geschützt werden. Dazu hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (15/5410) vorgelegt. Spezifische Straftatbestände gegen die schwere Belästigung sollen eingeführt werden. Durch eine Ergänzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine "Deeskalationshaft" gegen gefährliche Stalking-Täter anzuordnen. In jüngerer Zeit seien Opfer verstärkt durch den vom Täter in Gang gesetzten Terror in ihrer Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt worden. Es seien sogar Fälle mit tödlichem Ausgang bekannt. Nun sollen Täter, die Menschen in ihrer Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigen und ihnen nachstellen, mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, bei Fällen schwerer körperlicher Misshandlung oder schwerer Gesundheitsschädigung mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden können. Die Bundesregierung hat angekündigt, sie werde in Kürze Verbesserungsvorschläge dazu einem eigenen Entwurf vorlegen, der den strafrechtlichen Schutz vor beharrlicher Nachstellungen erweitern soll. Ein wirksamer Schutz könne nur durch ein Maßnahmenbündel bewirkt werden.