Inneres. Der Bundestag hat am 12. Mai die von der Regierung vorgelegte Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts (VwZG - 15/5216) beschlossen. Er folgte dabei einer einstimmig gefassten Beschlussempfehlung des Innenausschusses (15/5475). Damit soll die Möglichkeit der Zustellung elektronischer Dokumente auf der Basis qualifizierter elektronischer Signaturen geschaffen werden. Die Zustimmung erfolgte auf der Grundlage des vom Ausschuss angenommenen Änderungsantrags von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, in den zum Teil auch Vorschläge von Opposition und Bundesrat eingeflossen sind.
Die CDU/CSU hatte erklärt, grundsätzlich gehe die Initiative in die richtige Richtung, da sie fakultative Möglichkeiten biete und damit keinen Zwang in Bezug auf die Zustellung der Dokumente auferlege. Begrüßt wurde von der Union auch, dass keine nennenswerten Kosten entstehen würden und sich die Rechtsetzung in größtmöglichem Maße an die Zivilprozessordnung anlehne. Die Union bedauerte aber, dass Vorschläge des Bundesrates, die zu einer weiteren Vereinfachung hätten führen können, zum größeren Teil nicht aufgenommen worden seien. Dem widersprachen Bündnis 90/Die Grünen. An die Regierung gewandt äußerten sie die Erwartung, die Akzeptanz elektronischer Verfahren sowie die Wissensvermittlung an die Verbraucher über elektronische Signaturen, deren Kosten und technische Voraussetzungen zu verbessern. Das derzeitige Hard- und Software-Angebot sei für Bürgerinnen und Bürger bislang nur schwierig zu durchschauen.
Die FDP begrüßte die Novellierung, äußerte aber ihr Erstaunen hinsichtlich der Regelungen der Datensicherheit in einigen Bereichen. Anzuregen sei auch, die Fristen für Zustellung und Widerspruch zu verlängern.
Das Bundesinnenministerium erklärte, mit der Novellierung des VwZG würden auch die Voraussetzungen für Information und Umgang auf der Grundlage des Signaturgesetzes geschaffen. Die vorgesehenen Fristen entsprechen laut BMI den gesetzlichen Vorgaben. Laut Gesetzentwurf trägt das VwZG den Auswirkungen der Poststrukturreform und den modernen Kommunikationsmöglichkeiten Rechnung. Von zentraler Bedeutung ist danach die Möglichkeit zum Bürokratieabbau durch die Nutzung elektronischer Medien. Auch sei der Gesetzentwurf kompatibel mit der EU-Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen.