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1848/49 Frankfurter Nationalversammlung

Lithographie: Blick in die Paulskirche zur Eröffnungssitzung der Nationalversammlung
18. Mai 1848: Eröffnung der Nationalversammlung mit Heinrich von Gagern als Präsident
© dpa

585 Abgeordnete werden in allen deutschsprachigen Gebieten einschließlich Österreichs gewählt. Sie versammeln sich am 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche. Mehrheitlich gehören die Volksvertreter akademischen Berufen an, d.h. sie sind höhere Beamte, Richter oder Universitätsprofessoren. Nur vier Abgeordnete kommen aus dem Handwerk. Arbeiter sind überhaupt nicht vertreten.

Politische Parteien im heutigen Sinne gibt es in der Paulskirche noch nicht, aber es gibt mehr oder weniger feste politische Gruppierungen. Sie treffen sich regelmäßig, wählen Vorstände und erarbeiten Programme. Damit ist der Grundstein für das spätere deutsche Parteiensystem gelegt.

Die politischen Gruppierungen nennen sich nach ihren Versammlungsorten in Frankfurter Gasthöfen "Deutscher Hof", "Württemberger Hof" oder "Casino". Die dort geleistete Vorarbeit trägt maßgeblich dazu bei, die ungeordnete Flut von Wortmeldungen, Anträgen und Abstimmungen zu strukturieren.

Für einen geordneten Ablauf sorgt nicht zuletzt Heinrich von Gagern, den die Versammlung zu ihrem ersten Präsidenten wählt.

Zwei große Aufgaben muss die Frankfurter Nationalversammlung bewältigen: Sie soll eine nationale Verfassung schaffen und zugleich für eine zentrale Regierungsgewalt sorgen. Am 3. Juli 1848 beschließt das Parlament, seine Beratungen nicht mit der Organisationsfrage der Staatsgewalt zu beginnen, sondern mit der Diskussion der Grundrechte: Eine folgenschwere Entscheidung.
Quelle: http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/streifzug/g1848/g1848_3
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