Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > WISSEN > Glossar >
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

A  B  C - E  F  G  H - K  L - R  S - U  V - W  X - Z


Aufgaben des Deutschen Bundestages

Der Bundestag spielt die zentrale Rolle im politischen System Deutschlands. Denn er ist direkt vom Souverän, dem Volke, gewählt, von dem "alle Staatsgewalt ausgeht", wie es im Grundgesetz heißt. Damit besitzt der Bundestag den Rang des höchsten Verfassungsorgans. Von ihm wird der Bundeskanzler gewählt, ebenso die Verfassungsrichter. Auch an der Wahl des Bundespräsidenten ist das Parlament maßgeblich beteiligt. Die souveräne Stellung des Bundestages wird auch dadurch deutlich, dass er politisch keinerlei Aufsicht unterworfen ist, sondern seine Angelegenheiten selbst regelt. Wenn Gesetze des Bundestages verfassungsrechtlichen Zweifeln ausgesetzt sind, gibt es aber selbstverständlich die Möglichkeit, dass auf Antrag des Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft. Über die Erledigung seiner Aufgaben, über seine Zusammenkünfte und die Art und Weise seiner Beratungen befindet er aus eigenem Recht. Dafür hat sich der Bundestag eine eigende Geschäftsordnung gegeben. Wie auf einem Fußballplatz feste Spielregeln gelten, Abseits gepfiffen und Fouls geahndet werden, sorgt auch das Regelwerk der Geschäftsordnung im parlamentarischen Ablauf für die notwendige Ordnung. Ohne sie wäre eine zielgerechte Politik kaum möglich. Die Hauptaufgaben des Bundestages sind:

Quelle: Kürschners Volkshandbuch 15. WP - Stand: Januar 2003

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181020a
Seitenanfang
Druckversion