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16. Wahlperiode
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Wahlprüfungsausschuss

Broschüre Parlamentsdeutsch: Wahlprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
© DBT

Überprüfung der Wahlen

Die Überprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag (und derzeit noch der Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments) ist nach Artikel 41 des Grundgesetzes (bzw. § 26 des Europawahlgesetzes) Aufgabe des Bundestages. Dessen Entscheidung wird durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.

Jeder wahlberechtigte Bürger kann die Wahlvorbereitung, die Wahldurchführung und die Stimmenauszählung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Gegen die Entscheidung des Bundestages kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.


Weitere Informationen

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a01_wpa/
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