Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > AUSSCHÜSSE > Archiv 15. Wahlperiode > Petitionsausschuss > Jahresberichte 1996 bis 2004 > Jahresbericht 1996 >
14. Wahlperiode
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Jahresbericht 1999 / 2

 

2. Anliegen der Bürger

2.4 Bundesministerium der Justiz

Die Zahl der Eingaben zum Geschäftsbereich des Bundesministerium der Justiz (BMJ) stieg im Berichtsjahr mit 1.673 gegenüber dem Jahr 1998 (1139) stark an.

Unterhalts- und sorgerechtliche Anliegen bildeten einen Schwerpunkt der Eingaben. Daneben bewogen die Kürzung von Rentenleistungen um den Versorgungsausgleich eine größere Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern sich mit Bitten zur Gesetzgebung an den Ausschuss zu wenden. Im Hinblick auf die Konstenneutralität des Versorgungsausgleichs konnte der Ausschuss jedoch entsprechend seiner Empfehlungspraxis diese Anliegen nicht unterstützen.

In einer Reihe von Eingaben wurde eine Beendigung der Strafverfolgung von Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen DDR, insbesondere Angehöriger der DDR-Grenztruppen, die entsprechend den DDR-Gesetzen hoheitlich gehandelt hätten, verlangt. Die Verurteilung von ehemaligen Angehörigen der DDR-Grenztruppen wegen Schüssen an der innerdeutschen Grenze erfolgten nach dem damaligen auch in der DDR geltenden Recht. Grenzsoldaten, die mit Tötungsvorsatz auf unbewaffnete, Leib und Leben anderer nicht gefährdende Flüchtlinge geschossen hatten, konnten sich nicht auf § 27 des Grenzgesetzes DDR berufen, der den Schusswaffengebrauch bei unerlaubtem Grenzübertritt gestattete. Dieser "Rechtfertigungsgrund" musste wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht unbeachtet bleiben, da in ihm ein offensichtlich grober Verstoß gegen die Menschlichkeit und Grundgedanken der Gerechtigkeit zum Ausdruck kamen. Der Ausschuss sah deshalb keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

An den Ausschuss wandten sich - wie schon in den vergangenen Jahren - auch zahlreiche Petentinnen und Petenten, die sich Hilfe und Unterstützung bei der Rückübertragung von Gebäuden und Grundstücken erhofften und sich über die Ämter und Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen sowie über Gerichtsentscheidungen beschwerten. Da die Angelegenheiten der "offenen Vermögensfragen" von den Landesbehörden durchgeführt werden, konnte der Petitionsausschuss wegen der verfassungsmäßigen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern diese Behörden nicht überprüfen. Er verwies deshalb die Petenten an die zuständigen Landesvolksvertretungen.

2.4.1 Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe in den USA

Ein Mitglied einer Initiative gegen die Todesstrafe, bat darum, sich für eine Abschaffung der Todesstrafe in den USA einzusetzen. Hintergrund der Eingabe war das Schicksal fünf deutscher Staatsbürger, die in den USA wegen Mordes zum Tode verurteilt wurden und hingerichtet werden sollten bzw. bereits hingerichtet worden waren.

Der Ausschuss wies nach Einholung einer Stellungnahme des Bundeministeriums der Justiz darauf hin, dass die Bundesregierung und ihre Partnerländer in der Europäischen Union sich weltweit für die Ächtung und Abschaffung der Todesstrafe einsetzten. Man prüfe, ob die Fälle der in den USA zum Tode verurteilten Personen ein Tätigwerden der Bundesregierung oder ihrer EU-Partner erforderten. Ein Tätigwerden komme insbesondere in Betracht, wenn es sich um Verurteilte handele, die nur eingeschränkt schuldfähig seien, zum Zeitpunkt ihrer Tat minderjährig gewesen seien oder wenn es um die Einhaltung der in den Internationalen Menschenrechtskonventionen niedergelegten Mindeststandards über die Rechte Angeklagter und Verurteilter gehe.

Die Fälle der in den USA zum Tode verurteilten Deutschen würden von der Bundesregierung besonders aufmerksam verfolgt. Die Deutsche Botschaft und die Konsulate leisteten vor Ort jegliche ihnen zur Verfügung stehende Hilfe für die zum Tode Verurteilten. Zudem setzten sich höchste Staatsorgane wie der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesjustizministerin für die Verurteilten ein, indem sie eindringliche Schreiben an den Präsidenten und die Justizministerin der Vereinigten Staaten gerichtet hätten.

Der Petitionsausschuss betonte, dass die Todesstrafe gegen das grundlegende Rechtsgut des Menschen auf Leben verstoße. Sie sei eine unwiderrufliche Form grausamer, erniedrigender und unmenschlicher Strafe. Er unterstütze deshalb nachhaltig die Bemühungen der Bundesregierung, durch Ratifizierung internationaler Konventionen und Übereinkommen die weltweite Ächtung der Todesstrafe zu erreichen.

Er empfahl vor diesem Hintergrund, die Petition der Bundesregierung zu überweisen, um sie in ihrer Haltung zu bestärken.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a02/jahresberichte/jahresbericht_1999/pet99_2d
Seitenanfang
Druckversion