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14. Wahlperiode
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Jahresbericht 1999 / 2

 

2. Anliegen der Bürger

2.9 Bundesministerium der Verteidigung

Im Vergleich zum Jahr 1998 mit 600 Eingaben war im Jahr 1999 ein erheblicher Rückgang auf 396 zu verzeichnen.

Nach wie vor Schwerpunkt der Eingaben sind Zuschriften von Soldaten und zivilen Mitarbeitern zu Personalproblemen (Einberufung, Förderung, Beförderung und Versetzung) sowie zu grundsätzlichen Fragen oder Einzelfragen zur Besoldung und Versorgung. Immer wieder wird das nach wie vor ungeklärte Problem der unterschiedlichen Besoldung in Ost und West angesprochen.

Der Schwerpunkt der Eingaben von Wehrpflichtigen ist dem Thema "Einberufung zum Grundwehrdienst" zuzuordnen. Insgesamt bleibt hierzu anzumerken, dass allen Bemühungen der Bundeswehr, auf die Wünsche der Wehrpflichtigen einzugehen, naturgemäß durch das Wehrpflichtgesetz Grenzen gesetzt sind. In der Regel lassen sich jedoch vernünftige Lösungen finden, wenn Wehrpflichtige und Wehrersatzbehörden frühzeitig nach der Wehrerfassung und Feststellung der Tauglichkeit gemeinsam nach Lösungen suchen, die Wehrpflicht mit den beruflichen und privaten Belangen zu koordinieren.

2.9.1 Zurückstellung eines Wehrpflichtigen aus betrieblichen Gründen - Petitionsausschuss hilft kleinem Handwerksbetrieb

Zu einem zufriedenstellenden Ergebnis konnte der Fall eines 24jährigen Wehrpflichtigen aus dem Erzgebirge gebracht werden.

Der Petent, Sohn eines Schmiedemeisters aus dem Erzgebirge und einziger Angestellter im väterlichen Handwerksbetrieb, bat um Zurückstellung vom Wehrdienst, da er für den nahezu fünfzig Jahre alten elterlichen Betrieb unentbehrlich sei. Vorangegangen waren bereits mehrere Zurückstellungen aus betrieblichen Gründen. Nunmehr bestand das Kreiswehrersatzamt jedoch darauf, den mittlerweile fast 25jährigen Petenten zum Grundwehrdienst einzuberufen.

Aufgrund der Intervention des Ausschusses konnte dem Wehrpflichtigen und damit dem Handwerksbetrieb geholfen werden. Die zuständige Wehrbereichsverwaltung stellte ihn erneut, jedoch befristet bis zum Jahresende, zurück, da der Petent maßgeblich an der Entwicklung eines neuen Produktprogramms für den in der Umstrukturierung befindlichen Handwerksbetrieb beteiligt ist und diese Arbeiten von einer Ersatzkraft nur gegen deutlich höheres Entgelt durchzuführen wären. Maßgeblich war dabei auch, dass in diesem speziellen Fall Leistungen für den Ausfall des Wehrpflichtigen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz nicht gezahlt werden könnten und die Einstellung des neuen Produktprogramms zum jetzigen Zeitpunkt zum Verlust der hierfür zugesagten öffentlichen Fördermittel führen würde.

Gleichzeitig wies die Bundeswehrverwaltung jedoch darauf hin, daß die Zurückstellung auch intensiv dazu genutzt werden müsse, eine Ersatzkraft zu finden, damit der Wehrpflichtige nach Abschluss des Entwicklungsprogramms seiner Wehrpflicht nachkommen könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a02/jahresberichte/jahresbericht_1999/pet99_2i
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