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14. Wahlperiode
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Jahresbericht 1999 / 2

 

2. Anliegen der Bürger

2.13 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Gemessen an den Zahlen des Vorjahres (84 Eingaben) nahmen die Bitten und Beschwerden aus dem Bereich des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die an den Petitionsausschuss herangetragen worden sind, im Jahr 1999 zu. In 104 Petitionen forderten Bürgerinnen und Bürger Verbesserungen für den Umweltschutz.

2.13.1 Ökologische Bedenken gegen den Laubsauger

Sie dürften nahezu jedem aufgefallen sein, der einmal in einem öffentlichen Park spazierengegangen ist: Die Laubsauger. Manch einen stört der von ihnen ausgehende Lärm.

Dies war auch bei mehreren Petentinnen der Fall, die sich an den Ausschuss wandten und außerdem vortrugen, durch die Laubsauger würden ökologisch wichtige Kleinstlebewesen vernichtet.

Der Ausschuss teilte die gegen den Einsatz von Laubsaugern geäußerten Bedenken, war doch schon aufgrund einer Kleinen Anfrage von Abgeordneten der Fraktion der SPD zum Thema "Auswirkungen des Einsatzes von Laubsaugern auf die Umwelt" von der Bundesregierung bei Geräten mit Elektroantrieb ein Schalleistungspegel zwischen 106 und 110 dB(A) und bei leistungsfähigen Luftblasgeräten mit Verbrennungsmotor ein derartiger Pegel im Bereich von 106 bis 115 dB(A) festgestellt worden. Bei diesen Werten liegt es auf der Hand, dass nicht allein lärmempfindliche Personen in der Nachbarschaft der Einsatzorte von Laubsaugern durch die Geräuschentwicklung gestört werden. Denn für den Einsatz dieser Geräte wird die Empfehlung ausgesprochen, einen Gehörschutz zu tragen.

Ganz entscheidend waren für den Petitionsausschuss die beim Einsatz der Laubsauger zu erwartenden negativen Umwelteffekte. So werden auf dem Boden und in der Bodenkrautschicht lebende Kleintiere, insbesondere Insekten, aufgesaugt und mit dem Sauggut gehäckselt und zugleich getötet. Da durch das Absaugen Samen verlorengeht, ist eine Verarmung der Vegetation die Folge des Laubsaugereinsatzes. Auch wird mit der Entfernung unerwünschten Pflanzenmaterials von unversiegelten Flächen vermehrt Biomasse dem natürlichen Stoffkreislauf entzogen, was zu einem Nährstoffverlust führt. Würmer, Insekten, Spinnen und Kleinsäuger, die im abgestorbenen Pflanzenmaterial auf dem Boden leben, verlieren in nicht näher zu bestimmendem Umfang Nahrung und Lebensstätte. Außerdem wird der Boden seiner gegen Austrocknung und Extremtemperaturen schützenden Schicht beraubt. Bodenflora und -fauna verarmen, da die von ihnen bewirkte Neubildung von Humus und Nährstoffen aus dem toten Pflanzenmaterial abnimmt.

Das um Stellungnahme gebetene Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilte dem Petitionsausschuss mit, es werde geprüft, welche Schlussfolgerungen aus dem mit der Eingabe vorgetragenen Sachverhalt zu ziehen seien.

Der Ausschuss unterstützte das Anliegen der Petentinnen. Er leitete die Eingabe der Bundesregierung mit dem Ersuchen zu, nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen. Weil sie zudem als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erschien, wurde die Petition auch den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zugeleitet.

Das BMU teilte in seiner Antwort mit, zur Verminderung und Vermeidung der in der Petition beklagten Lärmbelastungen durch Gartengeräte setze die Bundesregierung auf vielfältige, einander ergänzende Instrumente, die - abhängig vom generellen Störpotenzial der jeweiligen Geräteart - international abgestimmte Regelungen zur Lärmminderung an der Quelle, ergänzende Betriebsregelungen und -beschränkungen für lärmrelevante Gartengeräte, die finanzielle Förderung der Entwicklung leiser Produkte und Maßnahmen zur Motivation zu lärmbewusstem Verhalten umfassten.

Die Festlegung von Geräuschgrenzwerten für Gartengeräte, auch für die Laubbläser und
-sauger, sei im Europäischen Binnenmarkt Regelungen der Europäischen Gemeinschaft vorbehalten. Die deutsche Seite habe hier Vorschläge unterbreitet, die zumindest teilweise in einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über die Geräuschemissionen im Freien betriebener Geräte und Maschinen aufgenommen worden seien.

Ferner wies das BMU darauf hin, dass auch der einzelne Bürger durch rücksichtsvolles Verhalten entscheidend dazu beitragen könne, dass die Menschen in seiner Umgebung nicht durch unnötigen Lärm gestört oder belastet würden.

Die in der Eingabe unter den Gesichtspunkten des Naturschutzes und der Ökologie geltend gemachten Bedenken gegen den Einsatz von Laubsaugern auf unversiegelten Flächen wurden von der Bundesregierung grundsätzlich geteilt. Die Belange des Naturschutzes und der Ökologie sollen nach Auskunft des BMU bei einer der nächsten Bund-Länder-Konferenzen aufgegriffen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a02/jahresberichte/jahresbericht_1999/pet99_2m
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